
So ist geplant, dass Notfallpatienten zielgerichteter versorgt werden sollen. Laut dem Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Lauterbach ist unter anderem vorgesehen, dass Patienten, die ambulant behandelt oder telefonisch beraten werden können, nicht mehr ins Krankenhaus gebracht werden.
Änderungen sind auch bei Nierenspenden vorgesehen. Dabei geht es vor allem um die sogenannte Überkreuzspende, die erleichtert werden soll. Das Kabinett will so den Kreis der Empfänger und Spender deutlich erweitern.
Zudem beschloss die Regierung die Gründung eines "Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin". Dieses soll dazu beitragen, Krankheiten wie etwa Krebs, Demenz oder koronaren Herzleiden vorzubeugen.
Diese Nachricht wurde am 17.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.