
Wirtschaftsvertreter kritisieren, dass neben Spitzenverdienern auch Unternehmen zusätzlich belastet würden. Vom Deutschen Gewerkschaftsbunds hieß es, die Entlastungen würden kaum die Inflation ausgleichen und die Kaufkraft der Beschäftigten daher nicht nennenswert stärken.
Die Reform soll ab Anfang 2027 greifen und im zweiten Schritt 2028 ihre volle Wirkung entfalten. Zuletzt hatte es noch einmal Kritik von Bundeswirtschaftsministerin Reiche an dem Entwurf gegeben. Sie hatte vor allem bemängelt, dass darin kein Ausgleich für die sogenannte kalte Progression vorgesehen sei. Finanzminister Klingbeil erwiderte, die Kritik von Reiche sei auch eine Kritik an Bundeskanzler Merz. Er verwies darauf, dass der Koalitionsausschuss die Pläne seines Ministeriums gebilligt habe.
Ein Überblick über die Kernpunkte:
Der Grundfreibetrag, also der Anteil, der zur Sicherung des Existenzminimums für alle steuerfrei bleibt, soll schrittweise ausgeweitet werden: von 12.348 Euro in diesem Jahr auf 12.564 Euro im kommenden Jahr und dann auf 12.900 Euro im Jahr 2028.
Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent soll später greifen - ab 70.600 Euro statt ab 69.879 Euro.
Die so genannte Reichensteuer wird aufgesplittet. Der Steuersatz von 45 Prozent soll schon für ein Einkommen ab 250.000 Euro gelten. Ab einem Jahreseinkommen von 280.000 Euro wird die neue "Superreichensteuer" fällig, die bei 47 Prozent liegt.
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (die Pauschale, mit der man Ausgaben in Zusammenhang mit seiner Berufstätigkeit geltend machen kann, etwa Fahrtkosten oder Büromaterial) steigt von 1.230 Euro auf 1.430 Euro.
Das Kindergeld von derzeit monatlich 259 Euro je Kind steigt zunächst auf 267 Euro und dann im übernächsten Jahr auf 272 Euro. Der Kinderfreibetrag wird von 9.756 Euro zunächst auf 10.056 Euro und dann auf 10.236 Euro angehoben.
Was das bringen soll
Mit der Reform solle die große Mehrheit der Steuerpflichtigen mehr Netto vom Brutto haben, heißt es aus dem Finanzministerium. Zum Beispiel könne ein Paar aus einer Pflegekraft und einem Busfahrer mit je 2.800 Euro brutto im Monat und zwei Kindern 2028 mit einer Entlastung von 632 Euro im Jahr rechnen. Für eine Einzelperson wie einen Ingenieur mit 5.000 Euro brutto liege die Steuer-Entlastung 2028 bei etwa 192 Euro.
Diese Nachricht wurde am 02.09.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.





