
Einem entsprechenden Gesetzentwurf von Justizministerin Hubig und Innenminister Dobrindt hat das Bundeskabinett zugestimmt. Durch die Speicherung sollen schwere internetbezogene Straftaten besser verfolgt werden können, wie beispielsweise die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen oder Cyberbetrug.
Diese Internet-Protokoll-Adressen sind wie Anschriften von Computern im Internet, mit Hilfe derer man die Rechner identifizieren kann. Bisher dürfen Kommunikationsdaten nicht anlasslos gespeichert werden. Der Gesetzentwurf soll es zudem ermöglichen, bei Verdacht einer Straftat anlassbezogen auch Verkehrsdaten zu sichern. Unter anderem die Grünen kritisieren die anlasslose Speicherpflicht, über die der Bundestag noch entscheiden muss.
Diese Nachricht wurde am 22.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
