IP-Adressen
Kabinett beschließt Speicherpflicht

Die Bundesregierung will Netzanbieter dazu verpflichten, IP-Adressen drei Monate lang zu speichern.

    Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) spricht vor Beginn der Sitzung des Bundeskabinett im Bundeskanzleramt.
    Das Bundeskabinett beschließt dreimonatige Speicherung von IP-Adressen. (Michael Kappeler/dpa)
    Einem entsprechenden Gesetzentwurf von Justizministerin Hubig und Innenminister Dobrindt hat das Bundeskabinett zugestimmt. Durch die Speicherung sollen schwere internetbezogene Straftaten besser verfolgt werden können, wie beispielsweise die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen oder Cyberbetrug.
    Die IP-Adressen sind wie Anschriften von Computern im Internet, mit deren Hilfe man die Rechner identifizieren kann. Die nun geplante anlasslose Speicherpflicht soll allerdings nicht die Inhalte der Kommunikation oder Standortdaten umfassen. Zugreifen auf die gespeicherten IP-Adressen dürfen die Strafverfolgungsbehörden nur, wenn der Anfangsverdacht einer bestimmten Straftat vorliegt. Über die Pläne muss noch der Bundestag entscheiden.
    Der Innenexperte der Grünen, von Notz, kritisierte die Pläne. Er sagte unserem Hauptstadtstudio, es gebe erheblichen juristischen Bedenken, etwa mit Blick auf die Frage, ob die Vorgaben höchster Gerichte eingehalten würden. Die Gefahr, dass auch diese Regelung nicht lange Bestand haben werde, sei daher sehr real. Experten hätten zudem erhebliche Zweifel an der Erforderlichkeit der Maßnahmen und warnten vor der hohen Missbrauchsgefahr großer Datenmengen.

    Aus dem Deutschlandfunk-Programm

    IP-Adressen - Kabinett will Speicherung für drei Monate
    Diese Nachricht wurde am 22.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.