
Dem Gesetz zufolge soll das Dokument künftig nicht mehr nur in Papierform erhältlich sein. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller einen elektronischen Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen eingerichtet hat.
Das Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob jemand vorbestraft ist. Es wird bei der Einstellung in Berufen mit besonderen Sicherheitsanforderungen und bestimmten ehrenamtlichen Tätigkeiten verlangt. In einigen Fällen ist es auch gesetzlich vorgeschrieben.
Gebilligt hat das Kabinett auch zwei Gesetzentwürfe von Umweltminister Schneider. Dabei geht es zum einen um strengere Grenzwerte für Industriebetriebe beim Ausstoß von Schadstoffen. Außerdem sollen Klagen von Umweltverbänden gegen große Infrastrukturprojekte künftig keine aufschiebende Wirkung mehr haben.
Diese Nachricht wurde am 21.01.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
