
Zum einen soll die beschleunigte Einbürgerung abgeschafft werden. Sie war von der Ampel-Regierung für besonders gut integrierte Zuwanderer bereits nach drei Jahren ermöglicht worden. Außerdem wird der Nachzug von Kindern und Ehepartnern für sogenannte "subsidiär Schutzberechtigte" - also Menschen, die keinen vollen Flüchtlingsstatus haben - für zunächst zwei Jahre ausgesetzt. Beide Gesetze treten aber erst in Kraft, wenn auch Bundestag und Bundesrat zustimmen. Bundesinnenminister Dobrindt erklärte, man müsse der Überforderung von Kommunen und Ländern bei der Integration entgegenwirken.
Bei der Opposition sowie bei Menschenrechtsorganisationen und den Kirchen stoßen die Vorhaben auf Kritik, insbesondere die geplante Aussetzung des Familiennachzugs.
Diese Nachricht wurde am 28.05.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.