
Der Gesetzentwurf sieht neue Pflichten für Unternehmen in Sektoren wie Energie, Verkehr, Finanzen, Gesundheit, Wasser und Telekommunikation vor. Dabei geht es um den physischen Schutz der Anlagen vor Terror, Sabotage und Naturkatastrophen. Die Regeln ergänzen die bereits vom Kabinett beschlossenen Vorgaben zur Cybersicherheit.
Vorgesehen sind unter anderem regelmäßige Risikoanalysen der Betreiber sowie Resilienzpläne. Als Sicherungsmaßnahmen werden Zäune, Überwachungssysteme und Zugangskontrollen aufgeführt.
Diese Nachricht wurde am 10.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.