Aus Sicht der paritätischen Gesamtverbandes ist die Erhöhung der Hartz-IV--Regelsätze, wie sie das Kabinett heute beschlossen hat, bei Weitem nicht ausreichend:
"Neun Euro bietet die Regierung. Aus unserer Sicht müssten es mindestens 55 Euro mehr sein."
Sagt der Abteilungsleiter Sozialpolitik des paritätischen Gesamtverbandes Joachim Rock dem Hauptstadtstudio des Deutschlandfunks. Das liege daran, so Rock, dass die Regierung in das statistische Verfahren mit einigen Tricks und Kniffs eingegriffen hätte, sodass am Ende nur eine Steigerung von knapp 2,3 Prozent der Regelsätze im kommenden Jahr herauskommt.
"Dem liegt ein kompliziertes Verfahren, dass sich Einkommens- und Verbrauchsstichprobe nennt, zugrunde. Und in diesem Verfahren fragt man, was die ärmsten Haushalte in der Bevölkerung tatsächlich verbrauchen. Und da erkennt die Politik einige Ausgaben nicht in dem Maße an, in dem sie getroffen werden. Und sie orientiert sich zum Teil an Haushalten, die so arm sind, dass man sie eigentlich nicht als Vergleichsmaßstab für bedarfsgerechte Leistungen nehmen kann."
So Rock. Mit seiner Kritik ist der Paritätische Wohlfahrtsverband nicht alleine. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund DGB findet, die geplante Erhöhung sei zu niedrig. Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied beim DGB sagte, diese Regelsätze deckten nach wie vor nicht den tatsächlichen Bedarf und das Fördern komme weiterhin viel zu kurz." Der DGB fordert, dass die in Zukunft eine Kommission den Regelsatz festlegen soll. Dadurch soll das Verfahren auch transparenter werden. Auch die Arbeiterwohlfahrt plädiert laut ihrem Chef Wolfgang Stadler dafür, den Satz von unabhängigen Experten neu berechnen zu lassen. Zudem sagte Stadler, sei sich die AWO sicher, dass der tatsächliche Bedarf bei 450 Euro liege und nicht bei 391 Euro für Alleinstehende.
Vom Bundesarbeitsministerium hingegen heißt es, die Regelsätze seien "eins zu eins" nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ermittelt worden. Das Ministerium von Ursula von der Leyen, CDU, hat heute eine Verordnung zur Steigerung der Hartz-IV-Sätze ins Bundeskabinett eingebracht, die auch gebilligt wurde. Demnach stehen Alleinstehenden ab Beginn kommenden Jahres 391 anstatt wie bislang 382 Euro zu.
Bei zwei Erwachsenen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft bekommt jeder der beiden acht Euro mehr, also 353 Euro. Für Kinder gibt es zwischen fünf und sieben Euro mehr. Je nach Alter. Die Steigerung ergibt sich, laut Regierungssprecher Steffen Seibert so:
"Der Regelbedarf errechnet sich aus einem Mischindex. 70 Prozent aus der regelsatzrelevanten Preisentwicklung. Da hat das Statistische Bundesamt einen bestimmten Preisindex gebildet. Und 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung. So kommt man zu diesem Ergebnis. Maßgeblich dafür ist die Veränderung dieses Mischindexes zwischen Juli 12 und Juni 13 gegenüber dem Vorjahreszeitraum."
Das ist eine neue Berechnung. Bis 2010 wurden die Hartz IV-Sätze noch zusammen mit der Rente zum 1. Juli entsprechend der Nettolohnentwicklung angepasst. Dann schritt das Bundesverfassungsgericht ein und urteilte: Die Berechnung der Hatz-IV-Sätze sei nicht korrekt. Danach wurde das Berechnungssystem umgestellt. Der Grundsicherungsbedarf unabhängig von der Rente ermittelt.
"Neun Euro bietet die Regierung. Aus unserer Sicht müssten es mindestens 55 Euro mehr sein."
Sagt der Abteilungsleiter Sozialpolitik des paritätischen Gesamtverbandes Joachim Rock dem Hauptstadtstudio des Deutschlandfunks. Das liege daran, so Rock, dass die Regierung in das statistische Verfahren mit einigen Tricks und Kniffs eingegriffen hätte, sodass am Ende nur eine Steigerung von knapp 2,3 Prozent der Regelsätze im kommenden Jahr herauskommt.
"Dem liegt ein kompliziertes Verfahren, dass sich Einkommens- und Verbrauchsstichprobe nennt, zugrunde. Und in diesem Verfahren fragt man, was die ärmsten Haushalte in der Bevölkerung tatsächlich verbrauchen. Und da erkennt die Politik einige Ausgaben nicht in dem Maße an, in dem sie getroffen werden. Und sie orientiert sich zum Teil an Haushalten, die so arm sind, dass man sie eigentlich nicht als Vergleichsmaßstab für bedarfsgerechte Leistungen nehmen kann."
So Rock. Mit seiner Kritik ist der Paritätische Wohlfahrtsverband nicht alleine. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund DGB findet, die geplante Erhöhung sei zu niedrig. Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied beim DGB sagte, diese Regelsätze deckten nach wie vor nicht den tatsächlichen Bedarf und das Fördern komme weiterhin viel zu kurz." Der DGB fordert, dass die in Zukunft eine Kommission den Regelsatz festlegen soll. Dadurch soll das Verfahren auch transparenter werden. Auch die Arbeiterwohlfahrt plädiert laut ihrem Chef Wolfgang Stadler dafür, den Satz von unabhängigen Experten neu berechnen zu lassen. Zudem sagte Stadler, sei sich die AWO sicher, dass der tatsächliche Bedarf bei 450 Euro liege und nicht bei 391 Euro für Alleinstehende.
Vom Bundesarbeitsministerium hingegen heißt es, die Regelsätze seien "eins zu eins" nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ermittelt worden. Das Ministerium von Ursula von der Leyen, CDU, hat heute eine Verordnung zur Steigerung der Hartz-IV-Sätze ins Bundeskabinett eingebracht, die auch gebilligt wurde. Demnach stehen Alleinstehenden ab Beginn kommenden Jahres 391 anstatt wie bislang 382 Euro zu.
Bei zwei Erwachsenen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft bekommt jeder der beiden acht Euro mehr, also 353 Euro. Für Kinder gibt es zwischen fünf und sieben Euro mehr. Je nach Alter. Die Steigerung ergibt sich, laut Regierungssprecher Steffen Seibert so:
"Der Regelbedarf errechnet sich aus einem Mischindex. 70 Prozent aus der regelsatzrelevanten Preisentwicklung. Da hat das Statistische Bundesamt einen bestimmten Preisindex gebildet. Und 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung. So kommt man zu diesem Ergebnis. Maßgeblich dafür ist die Veränderung dieses Mischindexes zwischen Juli 12 und Juni 13 gegenüber dem Vorjahreszeitraum."
Das ist eine neue Berechnung. Bis 2010 wurden die Hartz IV-Sätze noch zusammen mit der Rente zum 1. Juli entsprechend der Nettolohnentwicklung angepasst. Dann schritt das Bundesverfassungsgericht ein und urteilte: Die Berechnung der Hatz-IV-Sätze sei nicht korrekt. Danach wurde das Berechnungssystem umgestellt. Der Grundsicherungsbedarf unabhängig von der Rente ermittelt.