
Die Rahmenrichtlinien stellten sicher, dass alle wichtigen Akteure von Bundeswehr über Hilfsorganisationen bis hin zu Zivilschutzbehörden ihre Rollen in Krisenzeiten erfüllen könnten, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung des Bundesinnen- und des Bundesverteidigungsministeriums. Demnach wird derzeit ein detaillierter Einsatzplan ausgearbeitet, der festschreiben soll, wer in welchem Krisenszenario welche Aufgabe übernimmt.
Die neuen Vorgaben lösen entsprechende Regelungen aus dem Jahr 1989 ab. Als wesentliche Neuerungen nennen die Ministerien die Berücksichtigung von Bedrohungen aus dem Cyberraum und durch hybride Kriegsführung.
Diese Nachricht wurde am 05.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.