Migration
Kabinett will Begrenzung der Zuwanderung im Aufenthaltsgesetz festschreiben

Die Bundesregierung will die Begrenzung der Migration im Aufenthaltsgesetz verankern. Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, geht dies aus einem ihr vorliegenden Entwurf für einen Kabinettsbeschluss hervor. Demnach will die Koalition am Mittwoch über die Steuerung der Einwanderung hinaus explizit deren Begrenzung als Ziel im Gesetz festhalten.

    Eltern mit kleinen Kindern an den Händen gehen eine Straße entlang und ziehen einen Koffer auf Rollen
    Das Kabinett will das Aufenthaltsgesetz anpassen. (picture alliance / dpa / Boris Roessler)
    Außerdem soll der Familiennachzug für sogenannte "subsidiär Schutzberechtigte", also Menschen, die keinen vollen Flüchtlingsstatus haben, für zwei Jahre ausgesetzt werden.
    Aktuell sind dies über 350.000 Menschen, vor allem Syrer. Bislang konnten jährlich 12.000 Angehörige nachziehen, in erster Linie Ehepartner und Kinder. Diese vorübergehende Aussetzung des Familiennachzugs diene der Entlastung der Aufnahme- und Integrationssysteme, heißt es im Entwurf. Dieser ist eine sogenannte Formulierungshilfe für den Bundestag. Der Gesetzentwurf soll dann durch Union und SPD aus dem Bundestag heraus auf den Weg gebracht werden.
    Diese Nachricht wurde am 27.05.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.