"Slapp-Klagen"
Kabinettsbeschluss: Bundesregierung will Journalisten besser vor Einschüchterungsklagen schützen

Journalisten, Wissenschaftler und Aktivisten sollen in Deutschland besser vor Einschüchterungsklagen geschützt werden. Das Bundeskabinett beschloss in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf von Justizministerin Hubig, mit dem eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden soll.

    Lars Klingbeil (SPD), Bundesminister der Finanzen, und Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) nehmen an der Sitzung des Bundeskabinetts im Bundeskanzleramt teil.
    Kabinett billigt Pläne gegen Einschüchterungsklagen. (picture alliance / dpa / Kay Nietfeld)
    Solchen Klagen - auch "Schikane-" oder "Slapp-Klagen" genannt - zielen darauf ab, Menschen einzuschüchtern oder zum Schweigen zu bringen. Sie sollen künftig vorrangig und beschleunigt behandelt werden, damit sie frühzeitig abgewiesen werden können. Zudem soll die Klägerseite in solchen Fällen für die voraussichtlichen Kosten des Prozesses auch für die Beklagtenseite eine Sicherheit leisten und darüber hinaus auch mit besonderen Gebühren belegt werden können. Nötig ist noch die Zustimmung des Bundestags.

    Hubig: "Keine Demokratie ohne freie Presse"

    Bundesjustizministerin Hubig (CDU) sagte, Einschüchterungsklagen seien in manchen europäischen Ländern in den vergangenen Jahren zu einem echten Problem geworden. Es gebe aber keine Demokratie ohne freie Presse und ohne kontroverse öffentliche Debatte. „Deshalb dürfen wir es nicht zulassen, dass kritische Stimmen mundtot gemacht werden - durch Einschüchterung oder gar Bedrohung“.

    Europäische Reaktion auf Umgang mit Daphne Caruana

    Auf europäischer Ebene gibt es bereits die sogenannte Anti-Slapp-Richtlinie („Strategic Lawsuits Against Public Participation“). Anlass dieser Vorgaben war der Umgang mit der maltesischen Investigativjournalistin Daphne Caruana. Die auf Korruption spezialisierte Reporterin war vor ihrer Ermordung im Jahr 2027 in ihrem Heimatland bereits mit Verleumdungsklagen überzogen worden, um sie zum Schweigen zu bringen.

    Maßnahmen gegen missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung

    Die Bundesregierung will auch die Regeln bei Vaterschaftsanerkennungen für Fälle verschärfen, in denen Vater oder Mutter kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland haben. Demnach muss künftig die Ausländerbehörde zustimmen, um die Vaterschaft offiziell zu machen. Damit soll verhindert werden, dass Vaterschaftsanerkennungen missbraucht werden, um einem der Beteiligten ein sicheres Bleiberecht zu verschaffen.
    Die Bundesregierung brachte zudem die Verlängerung des Bundeswehr-Einsatzes im Irak und in Jordanien bis Ende Januar 2027 auf den Weg. Auch darüber muss nun der Bundestag abstimmen.
    Diese Nachricht wurde am 10.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.