Schon nach den Anschlägen auf das World Trade Center in New York am 11. September 2001 war klar: in Deutschland halten sich Al-Kaida-Terroristen auf. Von hier aus konnten die Todespiloten ihre Anschläge ungehindert vorbereiten.
Der Experte Kai Hirschmann vom Institut für Terrorismusforschung in Essen:
Also man weiß, dass grundsätzlich in Deutschland Al Kaida nicht nur Rückzugsräume und Vorbereitungsräume hat, sondern auch Strukturen hat, um hier Terroranschläge durchzuführen. D.h. man weiß, dass von den 30.000 Islamisten, von denen vielleicht 2000 bis 3000 gewaltbereit sind, dass sich darunter auch 300 bis 400 Al-Kaida Kämpfer befinden. Sie haben Deutschland als Feindesland erklärt. Sie sind europaweit vernetzt, und sie können auch in Deutschland Anschläge ausführen.
Doch selbst nach Madrid will die Bundesregierung die Gefahrenlage nicht überbewerten. Dazu der Parlamentarische Staatssekretär Fritz Rudolf Körper aus dem Bundesinnenministerium:
Es ist ganz wichtig, sachgerecht und objektiv die Lage zu analysieren. Das Ergebnis ist ganz wichtig: hohe Wachsamkeit ja, für Panik kein Anlass.
Oberstes Ziel der Bundesregierung ist, den Terroristen stets dicht auf den Fersen zu sein, um Anschläge schon im Vorfeld abwehren zu können. Zurzeit laufen in Deutschland etwa 180 Ermittlungsverfahren mit islamisch-terroristischem Hintergrund. Möglich wurde das durch die neuen Anti-Terrorgesetze in den Jahren 2001 und 2002. Staatssekretär Körper:
Wir haben beispielsweise einige islamische Unterstützer und Vorfeldorganisationen verbieten können in der zurückliegenden Zeit, beispielsweise den Kalifat-Staat, diese Organisation Hizbut-Tarrir. Allerdings ist, was Al-Aksa anbelangt, der Verbotsentscheid noch nicht rechtskräftig. Das ist uns beispielsweise gelungen dadurch, dass wir das Religionsprivileg und die Vereinsgesetze gestrichen haben. Im übrigen haben wir das entwickelt im September 2001 unabhängig von den Ereignissen vom September 2001, weil wir wussten, dass das ein wichtiges Mittel sein muss, die Unterstützer und Vorfeldorganisationen verbieten zu können. Deswegen haben wir das Vereinsrecht verändert und sind mit der einen oder anderen Maßnahme recht erfolgreich, d.h. Terrorismus schon im Vorfeld abwehren zu können.
Doch beim Kampf gegen den Terror gibt es eine ganze Reihe noch unüberbrückbarer Probleme. Die größte Schwierigkeit: die einzelnen Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern kommunizieren nicht immer miteinander. So läuft der Austausch von Informationen zwischen Bundeskriminalamt, Bundesnachrichtendienst, Bundesverfassungsschutz, den 16 Landeskriminal-, den 16 Landesverfassungsschutzämtern und der Polizei allzuoft unzureichend.
Die Drohung mit einem Anschlag auf das Bundeswehrkrankenhaus in Hamburg im Dezember vergangenen Jahres hat diese Defizite offen gelegt. Damals hieß es in einer Meldung der CIA, islamistische Terroristen planten einen Anschlag. Hamburgs Innensenator Dirk Nockemann ging schnell vor die Presse. Alles falscher Alarm, wie sich später herausstellte. Konrad Freiberg, Vorsitzender der deutschen Polizeigewerkschaft beschreibt die fatalen Abläufe, wie unterschiedliche Nachrichten an unterschiedliche Stellen mit unterschiedlicher Einschätzung und unterschiedlichem Geheimnisgrad weitergegeben worden sind. Da hätte im Ernstfall einiges schief gehen können.
Das Landesamt für Verfassungsschutz hat Kenntnisse erhalten über den Militärischen Abschirmdienst. Der hat sich nämlich gemeldet und gesagt: Kennen Sie schon die Terrorwarnung? Dann wurde beim Landesamt gesagt – nein – kennen wir noch nicht. Dann wurde nachgefragt beim Bundesamt für Verfassungsschutz, die haben dann dieses bestätigt und dann auch eine Nachricht geschickt, aber es als geheim eingestuft. Dann hat das Landesamt die Polizei verständigt. Das Landeskriminalamt, die hatten auch noch keine Kenntnisse, obwohl die für den Schutz zuständig sind.
Das Bundeskriminalamt habe dann wohl auf Nachfrage die Drohung als gefährlich eingestuft. Daraufhin habe die Polizei den Schutz vorgenommen.
Später hat dann der Bundesnachrichtendienst ohne Geheimnisstempel, sozusagen normal für den Dienstverkehr, die Nachricht rausgegeben, die noch umfangreicher war, als die Kenntnisse, die vorlagen, sei es beim Landeskriminalamt oder beim Landesamt für Verfassungsschutz. Dieses ist dann über die Medien gegangen zu einem späteren Zeitpunkt. Das zeigt ganz deutlich: Wir brauchen eine Stelle, wo die Nachrichten auflaufen, wir brauchen eine Bewertung und nach Möglichkeit dann auch eine Handlungsanleitung für die zuständigen Ämter, in diesem Fall für die Polizei.
Staatsekretär Körper sieht allerdings die Schuld an diesem Chaos weniger bei den Sicherheitsbehörden als bei der Informationspolitik des Hamburger Innensenators Dirk Nockemann. Der ließ die Absperrung mit gepanzerten Streifenwagen, Polizisten mit Maschinenpistolen – kurz den Ausnahmezustand - entsprechend von den Medien begleiten.
Entschuldigung, ich kann nichts dafür, beispielsweise aus der Sicht des Bundes wie mit bestimmten Informationen in Hamburg selbst umgegangen wird. Und man muss auch wissen, dass gerade in diesem Bereich ein frühzeitig An-die-Öffentlichkeit-Gehen, häufig auch ein schwieriges Umgehen mit einer solchen Information ist.
Dennoch: auch die Bundesregierung ist sich inzwischen bewusst, dass die gesammelten Informationen besser koordiniert werden müssen, auch über die einzelnen Bundesländer hinaus. Staatssekretär Körper:
Das ist ganz wichtig, dass Informationen nicht für sich geheim gehalten werden, sondern dass Informationen ausgetauscht werden. Wo wir insbesondere Handlungsbedarf sehen: bei der Struktur- und Organisationsform im Bereich des Verfassungsschutzes. Wir haben 16 Landes-Verfassungsschutzämter und das Bundesamt für Verfassungsschutz auf der anderen Seite. Und wir sind der Auffassung, dass wir dort stärker organisatorisch zusammenfassen müssen, dass es zu einem verstärkten Informationsaustausch innerhalb des Verfassungsschutzes kommt. Denn ich sage einmal, Aufklärung ist unsere stärkste Waffe zur Bekämpfung islamischen Terrorismuses, und deswegen ist auch diese Frage für uns sehr wichtig. Und da sind wir bei der Frage, ob es weiterhin föderal organisiert werden sollte. Ich finde, dass sich der Föderalismus nicht auf den Füßen stehen darf.
Noch ist es jedoch so, dass die Bundesländer ihre Verfassungsschutz- und Landeskriminalämter nicht aufgeben wollen. Letztlich - so heißt es bei den Kritikern - verhindere der föderale Staatsaufbau eine koordinierte Terrorabwehr. So kann jedes Landesverfassungsschutzamt und jedes Landeskriminalamt auf seinen gesammelten Informationen sitzen bleiben ohne sie weiterzugeben.
Ein weiteres Hindernis ist das so genannte "Trennungsgebot": Polizei und Geheimdienste haben unterschiedliche Aufgaben und Befugnisse, die per Gesetz voneinander getrennt sind. Das Trennungsgebot sorgt dafür, dass Inlandsgeheimdienste und Polizei nur in ganz bestimmten Fällen Informationen austauschen dürfen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar ist allerdings der Meinung, bei diesem Trennungsgebot solle es auch bleiben.
Trennungsgebot heißt, dass Polizeien und Nachrichtendienste, die sich ja nachrichtendienstlicher Mittel bedienen dürfen, zwei Paar Schuhe sind; gerade auch aufgrund der schlimmen Erfahrungen, die wir in der Nazi-Zeit gemacht hatten mit der geheimen Staatspolizei und aufgrund von Erfahrungen, die die Stasi in der DDR uns vermittelt hat. So etwas wollen wir nicht, und so etwas will auch niemand hier.
Um den weltweit operierenden Terroristen auf die Spur zu kommen, fordern zahlreiche Politiker wie Fachleute immer lauter die zentrale Terrordatei, eine enge Vernetzung aller verfügbaren Informationen. Auch das Innenministerium hätte sie gern verwirklicht. Staatssekretär Körper:
Das befürworte ich, weil es notwendig ist gegebenenfalls einen entsprechenden Abgleich zu tätigen. Und wir sollten alles daran setzen, eine solche Datei vernünftig aufzubauen und auch insbesondere im Zusammenhang mit unseren europäischen Mitgliedstaaten darüber zu diskutieren, inwieweit so etwas auch auf europäischer Ebene möglich ist.
Auch Terrorexperte Kai Hirschmann glaubt, eine zentrale Datei könne die Kommunikationslücken zwischen den einzelnen Sicherheitsbehörden schließen - und zur besseren Aufklärung beitragen.
Wenn Sie es mit einem Puzzle vergleichen: sie haben ein Bild, dass sie nicht kennen, das Sie aber aus 10.000 Teilen zusammensetzen müssen, wobei die Teile auf 35 Sicherheitsbehörden verteilt sind, die ihren Teil des Bildes nur unzureichend untereinander kommunizieren. Man müsste natürlich versuchen, eine einheitliche Gefährdungslage und auch eine Strategie und eine Bekämpfung entgegenzusetzen, und da gibt es noch viel zu tun.
Doch hier warnt der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar:
Entscheidend ist: es muss immer gewährleistet sein, dass die Stelle, die die Informationen übermittelt, auch eine Kontrolle darüber behält wer Empfänger dieser Informationen ist. Sehen Sie: die Polizei hat die Befugnis Straftaten zu verfolgen und vorzubeugen. Im Rahmen dieser Gefahrenabwehr braucht sie bestimmte Informationen, und im Rahmen der Strafverfolgung hat sie auch bestimmte Befugnisse. Z.B. erlangt sie Informationen aufgrund von gerichtlich angeordneten Maßnahmen wie z. B. die Telefonüberwachungmaßnahme. Diese Maßnahmen richten sich aber nicht nur gegen den Personenkreis, der terrorverdächtig ist, sondern auch gegen andere Personen. Also muss man auch sehr restriktiv vorgehen. Umgekehrt haben Nachrichtendienste verdeckte Quellen, haben auch ungesicherte Informationen und bedienen sich der so genannten nachrichtendienstlichen Mittel. Diese Informationen sind häufig überhaupt nicht gesichert. Und diese Informationen jetzt an die Polizei weiterzugeben, wäre rechtstaatlich höchst bedenklich.
Durch die Anti-Terrorgesetze aus den Jahren 2001 und 2002 sind einzelne Sicherheitsbehörden mit mehr Kompetenzen ausgestattet. So darf der Verfassungsschutz jetzt Kundendaten von Post, Banken, Telefonfirmen und Fluggesellschaften anfordern. Der Bundesnachrichtendienst ermittelt seitdem auch verstärkt im Inland. Die Einreisebedingungen sind verschärft. So dürfen Ausländer, die zu Gewalt aufrufen oder die Sicherheit gefährden, nicht ins Land. Andererseits fühlt sich die Polizei zum Beispiel, die ja unmittelbar für die Gefahrenabwehr zuständig ist, in ihren Kompetenzen eher beschnitten. Konrad Freiberg, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei stellt fest:
Die deutsche Polizei ist nicht gerüstet gegenüber dieser Terrorgefahr.
Sie habe eine ganz neue Dimension, so Freiberg, die es in der Form bislang noch nicht gegeben habe. Terror sei die größte Gefahr für die innere Sicherheit in Deutschland seit 1945. Umso mehr bemängelt er die gegenwärtigen Zustände:
Erstens ist das unverständlich, dass man angesichts dieser Gefahr in nahezu allen Ländern Polizistenstellen zu Tausenden kürzt Das zweite ist, was wir dann noch brauchen, sind auch gewisse rechtliche Möglichkeiten. Man hat uns vieles genommen, das ist manchmal erschreckend, z.B. die so genannte Kronzeugenregelung. Die ist ausgelaufen, wurde nicht erneuert.
Straftätern, die sich bereit erklärten mit den Behörden zusammenzuarbeiten, wurde damals eine mildere Strafe zugesichert.
Auch die technische Ausrüstung der Polizei sei schon längst nicht mehr zeitgemäß. Neben Albanien ist Deutschland das einzige Land in Europa, in dem die Polizei nicht mit Digitalfunk arbeitet. Deutsche Polizisten funken immer noch analog.
Rings um die Länder in Europa haben bereits Digitalfunk und wenn ich sage Digitalfunk, dann bedeutet das eine neue Form des Funkes, d.h. Datenermittlung. Man kann Bilder übermitteln, vor allem ist man überall erreichbar. Der Digitalfunk ist abhörsicher. Heute haben wir die Situation, dass es Funklöcher gibt, dass der Funkverkehr zusammenbricht, dass der Funkverkehr von nahezu jedermann abgehört werden kann. Und von dort her würde uns dieses helfen dabei, in der Terrorismusbekämpfung dort besser zu werden.
Dass der Digitalfunk bislang noch nicht eingeführt ist, liegt an den knappen Kassen von Bund und Ländern. Außerdem gibt es Streit darüber, welches System wohl am Besten geeignet ist.
Dieses hat sich so lange hinausgezögert, dass alle Daten, die man sich selbst gesetzt hat, nämlich bei der Fußball-WM 2006 sollte es eingeführt sein, das wird nicht zu halten sein. Das ist schon, wenn man so will, wirklich ein Skandal. Wir verschlafen eine Zeit, und andere Länder, ob jetzt die neuen EU-Länder Polen, Slowakei – die haben schon Digitalfunk, nur wir noch nicht. Von da her sind wir zurückgeblieben.
In einem anderen Feld der Terrorbekämpfung will Deutschland allerdings nicht zurückbleiben: bei den so genannten biometrischen Daten. Anfang 2006 sollen in Reisepässen, Personalausweisen und Visa diese biometrische Daten auf kleinen Chips gespeichert sein. Staatssekretär Körper:
Es geht darum, Ein- und Ausreisevorgänge besser zu kontrollieren, einen besseren Überblick darüber zu haben, wer kommt in ein Land hinein und wer verlässt es. Das ist für die Sicherheit ein ganz wichtiger Vorgang. Und für die bessere Identifizierung und Identifikation kann die Aufnahme von biometrischen Merkmalen eine sehr gute und wichtige Rolle spielen.
Weltweit gilt die Biometrie inzwischen als so etwas wie eine Wunderwaffe gegen Terrorismus und zur Abwehr unerwünschter Ausländer. Strittig ist allerdings noch, welche biometrischen Daten die winzigen Computerchips speichern sollen: die des Gesichts, der Irisscan, also die Erkennung der Iris im Auge oder der Fingerabdruck.
Am Flughafen Frankfurt läuft bereits das erste europaweite Pilotprojekt. Seit Februar können sich Flugreisende freiwillig ihre Iris scannen lassen und vermeiden damit lästige Wartezeiten bei der Passkontrolle.
Doch die Biometrie steckt immer noch in den Kinderschuhen. So sind die Systeme noch nicht so ausgereift, dass sie die Daten hundertprozentig abgleichen können. Die Fehlerquote liegt bei bestimmten biometrischen Verfahren immer noch bei etwa 10 Prozent.
Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar sieht darin ein großes Problem:
Einmal kann eine Person akzeptiert werden, obwohl sie nicht identisch ist mit der Person, die dieses Ausweispapier vorzeigt. Insofern wäre der Sicherheitsgewinn sehr bescheiden. Oder eine Person wird abgewiesen, obwohl sie rechtmäßiger Träger dieses Dokuments ist und muss sich dann peinlicher Befragungen stellen. Auch das wäre datenschutzrechtlich nicht in Ordnung.
Entscheidend ist jedoch für Schaar, dass die Daten auf keinen Fall zentral gespeichert werden dürfen. Das nämlich schaffe Begehrlichkeiten.
Also wenn wir zentrale Lichtbilddateien aller Bürgerinnen und Bürger mit einem Personalausweis hätten und diese Lichtbilder entsprechend auch biometrie-gestützt ausgewertet werden könnten, dann könnte man in bestimmten Situationen diese Information verwenden zur Videoüberwachung und dann im Rahmen der Videoüberwachung Bewegungsbilder erstellen. Das fordert derzeit niemand. Aber wir wissen, welche Dynamik solche Diskussionen in der Vergangenheit entfaltet haben.
Man sollte sich auf das beschränken, was wirklich erforderlich ist, um die Verifikation der Ausweispapiere zu gewährleisten. Dazu reicht es völlig aus, dass dieses biometrische Merkmal nur im Pass selbst gespeichert ist.
Fachleute bezweifeln allerdings, ob biometrische Verfahren überhaupt geeignet sind, Terroristen in irgend einer Form zu stoppen. Der Todespilot Mohammed Atta beispielsweise wäre gar nicht bei der Grenzkontrolle aufgefallen, selbst wenn sein Pass die biometrischen Daten enthalten hätte. Denn er war bis dato gar nicht als Terrorist bekannt. Auch die Attentäter von Madrid arbeiteten mit offenem Visier, hatten ihre Anschläge mit ihrer echten Identität vorbereitet.
Letztlich ist allen klar: einen vollkommenen Schutz vor terroristischen Anschlägen kann es nicht geben. Weiche Ziele wie öffentliche Plätze, Kaufhäuser oder große Sportveranstaltungen lassen sich nur bedingt schützen. Auch das Streckennetz der Bahn kann nicht vollständig kontrolliert werden. Das hat schon die Drohung gegen die Bahn in Frankreich im Februar dieses Jahres gezeigt. Es ist unmöglich ein mehrere 10.000 Kilometer langes Schienennetz auf Sprengsätze hin abzusuchen.
Für den Terrorexperten Kai Hirschmann ist daher die richtige Strategie bei der Terrorbekämpfung oberstes Ziel.
Doch dafür müssten die Parteien aufhören sich ständig über einzelne Maßnahmen zu streiten.
Es wäre dringend anzuraten, dass man eine Gesamtstrategie entwickelt, welchen Schutz will man haben, und ihn aus dem politischen Wettbewerb herausnimmt. Und dann muss man sicherstellen, dass wenn man auch entsprechende Personen findet, mit ihnen auch entsprechend strafrechtlich verfahren kann, d.h., wenn sie wissen, jemand ist in den Trainingslagern in Afghanistan ausgebildet worden, muss ich die Möglichkeit haben, ihn strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, weil man halt, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sagen kann, dass, wenn er nicht selbst einen Terroranschlag begeht, zumindest bei Terroranschlägen europaweit behilflich sein wird.
Zur Zeit kann nur dann jemand strafrechtlich verfolgt werden, wenn konkret nachweisbar ist, dass er eine Tat vorbereitet hat.
In anderen Bereichen ist das durchaus sinnvoll. Nur in diesem Bereich ist das kontraproduktiv. Wenn man weiß, dass jemand nur zu diesem Zweck sich hier aufhält, entsprechende Gewalttaten hier zu verüben – darüber muss man auch im innerpolitischen Parteienspektrum diskutieren können. Das passiert ja nicht. Sondern die einen machen einen Vorschlag und die anderen lehnen ihn wieder ab.
Zwar haben die unterschiedlichen Auffassungen der Parteien zu diesem Thema auch ihr Gutes. Sie sorgen dafür, dass Meinungsvielfalt bestehen bleibt und weiterhin Demokratie praktiziert wird. Die Terroristen aber haben gerade die offene Gesellschaft zum Feind erklärt und schrecken bekanntlich vor nichts zurück. So bleibt den Politikern nur der Spagat, wie und mit welchen Mitteln eine Terrorabwehr zu leisten ist ohne dabei den Rechtsstaat zu verletzen. Eine schwierige Gratwanderung, die noch lange nicht zu Ende ist.
Der Experte Kai Hirschmann vom Institut für Terrorismusforschung in Essen:
Also man weiß, dass grundsätzlich in Deutschland Al Kaida nicht nur Rückzugsräume und Vorbereitungsräume hat, sondern auch Strukturen hat, um hier Terroranschläge durchzuführen. D.h. man weiß, dass von den 30.000 Islamisten, von denen vielleicht 2000 bis 3000 gewaltbereit sind, dass sich darunter auch 300 bis 400 Al-Kaida Kämpfer befinden. Sie haben Deutschland als Feindesland erklärt. Sie sind europaweit vernetzt, und sie können auch in Deutschland Anschläge ausführen.
Doch selbst nach Madrid will die Bundesregierung die Gefahrenlage nicht überbewerten. Dazu der Parlamentarische Staatssekretär Fritz Rudolf Körper aus dem Bundesinnenministerium:
Es ist ganz wichtig, sachgerecht und objektiv die Lage zu analysieren. Das Ergebnis ist ganz wichtig: hohe Wachsamkeit ja, für Panik kein Anlass.
Oberstes Ziel der Bundesregierung ist, den Terroristen stets dicht auf den Fersen zu sein, um Anschläge schon im Vorfeld abwehren zu können. Zurzeit laufen in Deutschland etwa 180 Ermittlungsverfahren mit islamisch-terroristischem Hintergrund. Möglich wurde das durch die neuen Anti-Terrorgesetze in den Jahren 2001 und 2002. Staatssekretär Körper:
Wir haben beispielsweise einige islamische Unterstützer und Vorfeldorganisationen verbieten können in der zurückliegenden Zeit, beispielsweise den Kalifat-Staat, diese Organisation Hizbut-Tarrir. Allerdings ist, was Al-Aksa anbelangt, der Verbotsentscheid noch nicht rechtskräftig. Das ist uns beispielsweise gelungen dadurch, dass wir das Religionsprivileg und die Vereinsgesetze gestrichen haben. Im übrigen haben wir das entwickelt im September 2001 unabhängig von den Ereignissen vom September 2001, weil wir wussten, dass das ein wichtiges Mittel sein muss, die Unterstützer und Vorfeldorganisationen verbieten zu können. Deswegen haben wir das Vereinsrecht verändert und sind mit der einen oder anderen Maßnahme recht erfolgreich, d.h. Terrorismus schon im Vorfeld abwehren zu können.
Doch beim Kampf gegen den Terror gibt es eine ganze Reihe noch unüberbrückbarer Probleme. Die größte Schwierigkeit: die einzelnen Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern kommunizieren nicht immer miteinander. So läuft der Austausch von Informationen zwischen Bundeskriminalamt, Bundesnachrichtendienst, Bundesverfassungsschutz, den 16 Landeskriminal-, den 16 Landesverfassungsschutzämtern und der Polizei allzuoft unzureichend.
Die Drohung mit einem Anschlag auf das Bundeswehrkrankenhaus in Hamburg im Dezember vergangenen Jahres hat diese Defizite offen gelegt. Damals hieß es in einer Meldung der CIA, islamistische Terroristen planten einen Anschlag. Hamburgs Innensenator Dirk Nockemann ging schnell vor die Presse. Alles falscher Alarm, wie sich später herausstellte. Konrad Freiberg, Vorsitzender der deutschen Polizeigewerkschaft beschreibt die fatalen Abläufe, wie unterschiedliche Nachrichten an unterschiedliche Stellen mit unterschiedlicher Einschätzung und unterschiedlichem Geheimnisgrad weitergegeben worden sind. Da hätte im Ernstfall einiges schief gehen können.
Das Landesamt für Verfassungsschutz hat Kenntnisse erhalten über den Militärischen Abschirmdienst. Der hat sich nämlich gemeldet und gesagt: Kennen Sie schon die Terrorwarnung? Dann wurde beim Landesamt gesagt – nein – kennen wir noch nicht. Dann wurde nachgefragt beim Bundesamt für Verfassungsschutz, die haben dann dieses bestätigt und dann auch eine Nachricht geschickt, aber es als geheim eingestuft. Dann hat das Landesamt die Polizei verständigt. Das Landeskriminalamt, die hatten auch noch keine Kenntnisse, obwohl die für den Schutz zuständig sind.
Das Bundeskriminalamt habe dann wohl auf Nachfrage die Drohung als gefährlich eingestuft. Daraufhin habe die Polizei den Schutz vorgenommen.
Später hat dann der Bundesnachrichtendienst ohne Geheimnisstempel, sozusagen normal für den Dienstverkehr, die Nachricht rausgegeben, die noch umfangreicher war, als die Kenntnisse, die vorlagen, sei es beim Landeskriminalamt oder beim Landesamt für Verfassungsschutz. Dieses ist dann über die Medien gegangen zu einem späteren Zeitpunkt. Das zeigt ganz deutlich: Wir brauchen eine Stelle, wo die Nachrichten auflaufen, wir brauchen eine Bewertung und nach Möglichkeit dann auch eine Handlungsanleitung für die zuständigen Ämter, in diesem Fall für die Polizei.
Staatsekretär Körper sieht allerdings die Schuld an diesem Chaos weniger bei den Sicherheitsbehörden als bei der Informationspolitik des Hamburger Innensenators Dirk Nockemann. Der ließ die Absperrung mit gepanzerten Streifenwagen, Polizisten mit Maschinenpistolen – kurz den Ausnahmezustand - entsprechend von den Medien begleiten.
Entschuldigung, ich kann nichts dafür, beispielsweise aus der Sicht des Bundes wie mit bestimmten Informationen in Hamburg selbst umgegangen wird. Und man muss auch wissen, dass gerade in diesem Bereich ein frühzeitig An-die-Öffentlichkeit-Gehen, häufig auch ein schwieriges Umgehen mit einer solchen Information ist.
Dennoch: auch die Bundesregierung ist sich inzwischen bewusst, dass die gesammelten Informationen besser koordiniert werden müssen, auch über die einzelnen Bundesländer hinaus. Staatssekretär Körper:
Das ist ganz wichtig, dass Informationen nicht für sich geheim gehalten werden, sondern dass Informationen ausgetauscht werden. Wo wir insbesondere Handlungsbedarf sehen: bei der Struktur- und Organisationsform im Bereich des Verfassungsschutzes. Wir haben 16 Landes-Verfassungsschutzämter und das Bundesamt für Verfassungsschutz auf der anderen Seite. Und wir sind der Auffassung, dass wir dort stärker organisatorisch zusammenfassen müssen, dass es zu einem verstärkten Informationsaustausch innerhalb des Verfassungsschutzes kommt. Denn ich sage einmal, Aufklärung ist unsere stärkste Waffe zur Bekämpfung islamischen Terrorismuses, und deswegen ist auch diese Frage für uns sehr wichtig. Und da sind wir bei der Frage, ob es weiterhin föderal organisiert werden sollte. Ich finde, dass sich der Föderalismus nicht auf den Füßen stehen darf.
Noch ist es jedoch so, dass die Bundesländer ihre Verfassungsschutz- und Landeskriminalämter nicht aufgeben wollen. Letztlich - so heißt es bei den Kritikern - verhindere der föderale Staatsaufbau eine koordinierte Terrorabwehr. So kann jedes Landesverfassungsschutzamt und jedes Landeskriminalamt auf seinen gesammelten Informationen sitzen bleiben ohne sie weiterzugeben.
Ein weiteres Hindernis ist das so genannte "Trennungsgebot": Polizei und Geheimdienste haben unterschiedliche Aufgaben und Befugnisse, die per Gesetz voneinander getrennt sind. Das Trennungsgebot sorgt dafür, dass Inlandsgeheimdienste und Polizei nur in ganz bestimmten Fällen Informationen austauschen dürfen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar ist allerdings der Meinung, bei diesem Trennungsgebot solle es auch bleiben.
Trennungsgebot heißt, dass Polizeien und Nachrichtendienste, die sich ja nachrichtendienstlicher Mittel bedienen dürfen, zwei Paar Schuhe sind; gerade auch aufgrund der schlimmen Erfahrungen, die wir in der Nazi-Zeit gemacht hatten mit der geheimen Staatspolizei und aufgrund von Erfahrungen, die die Stasi in der DDR uns vermittelt hat. So etwas wollen wir nicht, und so etwas will auch niemand hier.
Um den weltweit operierenden Terroristen auf die Spur zu kommen, fordern zahlreiche Politiker wie Fachleute immer lauter die zentrale Terrordatei, eine enge Vernetzung aller verfügbaren Informationen. Auch das Innenministerium hätte sie gern verwirklicht. Staatssekretär Körper:
Das befürworte ich, weil es notwendig ist gegebenenfalls einen entsprechenden Abgleich zu tätigen. Und wir sollten alles daran setzen, eine solche Datei vernünftig aufzubauen und auch insbesondere im Zusammenhang mit unseren europäischen Mitgliedstaaten darüber zu diskutieren, inwieweit so etwas auch auf europäischer Ebene möglich ist.
Auch Terrorexperte Kai Hirschmann glaubt, eine zentrale Datei könne die Kommunikationslücken zwischen den einzelnen Sicherheitsbehörden schließen - und zur besseren Aufklärung beitragen.
Wenn Sie es mit einem Puzzle vergleichen: sie haben ein Bild, dass sie nicht kennen, das Sie aber aus 10.000 Teilen zusammensetzen müssen, wobei die Teile auf 35 Sicherheitsbehörden verteilt sind, die ihren Teil des Bildes nur unzureichend untereinander kommunizieren. Man müsste natürlich versuchen, eine einheitliche Gefährdungslage und auch eine Strategie und eine Bekämpfung entgegenzusetzen, und da gibt es noch viel zu tun.
Doch hier warnt der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar:
Entscheidend ist: es muss immer gewährleistet sein, dass die Stelle, die die Informationen übermittelt, auch eine Kontrolle darüber behält wer Empfänger dieser Informationen ist. Sehen Sie: die Polizei hat die Befugnis Straftaten zu verfolgen und vorzubeugen. Im Rahmen dieser Gefahrenabwehr braucht sie bestimmte Informationen, und im Rahmen der Strafverfolgung hat sie auch bestimmte Befugnisse. Z.B. erlangt sie Informationen aufgrund von gerichtlich angeordneten Maßnahmen wie z. B. die Telefonüberwachungmaßnahme. Diese Maßnahmen richten sich aber nicht nur gegen den Personenkreis, der terrorverdächtig ist, sondern auch gegen andere Personen. Also muss man auch sehr restriktiv vorgehen. Umgekehrt haben Nachrichtendienste verdeckte Quellen, haben auch ungesicherte Informationen und bedienen sich der so genannten nachrichtendienstlichen Mittel. Diese Informationen sind häufig überhaupt nicht gesichert. Und diese Informationen jetzt an die Polizei weiterzugeben, wäre rechtstaatlich höchst bedenklich.
Durch die Anti-Terrorgesetze aus den Jahren 2001 und 2002 sind einzelne Sicherheitsbehörden mit mehr Kompetenzen ausgestattet. So darf der Verfassungsschutz jetzt Kundendaten von Post, Banken, Telefonfirmen und Fluggesellschaften anfordern. Der Bundesnachrichtendienst ermittelt seitdem auch verstärkt im Inland. Die Einreisebedingungen sind verschärft. So dürfen Ausländer, die zu Gewalt aufrufen oder die Sicherheit gefährden, nicht ins Land. Andererseits fühlt sich die Polizei zum Beispiel, die ja unmittelbar für die Gefahrenabwehr zuständig ist, in ihren Kompetenzen eher beschnitten. Konrad Freiberg, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei stellt fest:
Die deutsche Polizei ist nicht gerüstet gegenüber dieser Terrorgefahr.
Sie habe eine ganz neue Dimension, so Freiberg, die es in der Form bislang noch nicht gegeben habe. Terror sei die größte Gefahr für die innere Sicherheit in Deutschland seit 1945. Umso mehr bemängelt er die gegenwärtigen Zustände:
Erstens ist das unverständlich, dass man angesichts dieser Gefahr in nahezu allen Ländern Polizistenstellen zu Tausenden kürzt Das zweite ist, was wir dann noch brauchen, sind auch gewisse rechtliche Möglichkeiten. Man hat uns vieles genommen, das ist manchmal erschreckend, z.B. die so genannte Kronzeugenregelung. Die ist ausgelaufen, wurde nicht erneuert.
Straftätern, die sich bereit erklärten mit den Behörden zusammenzuarbeiten, wurde damals eine mildere Strafe zugesichert.
Auch die technische Ausrüstung der Polizei sei schon längst nicht mehr zeitgemäß. Neben Albanien ist Deutschland das einzige Land in Europa, in dem die Polizei nicht mit Digitalfunk arbeitet. Deutsche Polizisten funken immer noch analog.
Rings um die Länder in Europa haben bereits Digitalfunk und wenn ich sage Digitalfunk, dann bedeutet das eine neue Form des Funkes, d.h. Datenermittlung. Man kann Bilder übermitteln, vor allem ist man überall erreichbar. Der Digitalfunk ist abhörsicher. Heute haben wir die Situation, dass es Funklöcher gibt, dass der Funkverkehr zusammenbricht, dass der Funkverkehr von nahezu jedermann abgehört werden kann. Und von dort her würde uns dieses helfen dabei, in der Terrorismusbekämpfung dort besser zu werden.
Dass der Digitalfunk bislang noch nicht eingeführt ist, liegt an den knappen Kassen von Bund und Ländern. Außerdem gibt es Streit darüber, welches System wohl am Besten geeignet ist.
Dieses hat sich so lange hinausgezögert, dass alle Daten, die man sich selbst gesetzt hat, nämlich bei der Fußball-WM 2006 sollte es eingeführt sein, das wird nicht zu halten sein. Das ist schon, wenn man so will, wirklich ein Skandal. Wir verschlafen eine Zeit, und andere Länder, ob jetzt die neuen EU-Länder Polen, Slowakei – die haben schon Digitalfunk, nur wir noch nicht. Von da her sind wir zurückgeblieben.
In einem anderen Feld der Terrorbekämpfung will Deutschland allerdings nicht zurückbleiben: bei den so genannten biometrischen Daten. Anfang 2006 sollen in Reisepässen, Personalausweisen und Visa diese biometrische Daten auf kleinen Chips gespeichert sein. Staatssekretär Körper:
Es geht darum, Ein- und Ausreisevorgänge besser zu kontrollieren, einen besseren Überblick darüber zu haben, wer kommt in ein Land hinein und wer verlässt es. Das ist für die Sicherheit ein ganz wichtiger Vorgang. Und für die bessere Identifizierung und Identifikation kann die Aufnahme von biometrischen Merkmalen eine sehr gute und wichtige Rolle spielen.
Weltweit gilt die Biometrie inzwischen als so etwas wie eine Wunderwaffe gegen Terrorismus und zur Abwehr unerwünschter Ausländer. Strittig ist allerdings noch, welche biometrischen Daten die winzigen Computerchips speichern sollen: die des Gesichts, der Irisscan, also die Erkennung der Iris im Auge oder der Fingerabdruck.
Am Flughafen Frankfurt läuft bereits das erste europaweite Pilotprojekt. Seit Februar können sich Flugreisende freiwillig ihre Iris scannen lassen und vermeiden damit lästige Wartezeiten bei der Passkontrolle.
Doch die Biometrie steckt immer noch in den Kinderschuhen. So sind die Systeme noch nicht so ausgereift, dass sie die Daten hundertprozentig abgleichen können. Die Fehlerquote liegt bei bestimmten biometrischen Verfahren immer noch bei etwa 10 Prozent.
Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar sieht darin ein großes Problem:
Einmal kann eine Person akzeptiert werden, obwohl sie nicht identisch ist mit der Person, die dieses Ausweispapier vorzeigt. Insofern wäre der Sicherheitsgewinn sehr bescheiden. Oder eine Person wird abgewiesen, obwohl sie rechtmäßiger Träger dieses Dokuments ist und muss sich dann peinlicher Befragungen stellen. Auch das wäre datenschutzrechtlich nicht in Ordnung.
Entscheidend ist jedoch für Schaar, dass die Daten auf keinen Fall zentral gespeichert werden dürfen. Das nämlich schaffe Begehrlichkeiten.
Also wenn wir zentrale Lichtbilddateien aller Bürgerinnen und Bürger mit einem Personalausweis hätten und diese Lichtbilder entsprechend auch biometrie-gestützt ausgewertet werden könnten, dann könnte man in bestimmten Situationen diese Information verwenden zur Videoüberwachung und dann im Rahmen der Videoüberwachung Bewegungsbilder erstellen. Das fordert derzeit niemand. Aber wir wissen, welche Dynamik solche Diskussionen in der Vergangenheit entfaltet haben.
Man sollte sich auf das beschränken, was wirklich erforderlich ist, um die Verifikation der Ausweispapiere zu gewährleisten. Dazu reicht es völlig aus, dass dieses biometrische Merkmal nur im Pass selbst gespeichert ist.
Fachleute bezweifeln allerdings, ob biometrische Verfahren überhaupt geeignet sind, Terroristen in irgend einer Form zu stoppen. Der Todespilot Mohammed Atta beispielsweise wäre gar nicht bei der Grenzkontrolle aufgefallen, selbst wenn sein Pass die biometrischen Daten enthalten hätte. Denn er war bis dato gar nicht als Terrorist bekannt. Auch die Attentäter von Madrid arbeiteten mit offenem Visier, hatten ihre Anschläge mit ihrer echten Identität vorbereitet.
Letztlich ist allen klar: einen vollkommenen Schutz vor terroristischen Anschlägen kann es nicht geben. Weiche Ziele wie öffentliche Plätze, Kaufhäuser oder große Sportveranstaltungen lassen sich nur bedingt schützen. Auch das Streckennetz der Bahn kann nicht vollständig kontrolliert werden. Das hat schon die Drohung gegen die Bahn in Frankreich im Februar dieses Jahres gezeigt. Es ist unmöglich ein mehrere 10.000 Kilometer langes Schienennetz auf Sprengsätze hin abzusuchen.
Für den Terrorexperten Kai Hirschmann ist daher die richtige Strategie bei der Terrorbekämpfung oberstes Ziel.
Doch dafür müssten die Parteien aufhören sich ständig über einzelne Maßnahmen zu streiten.
Es wäre dringend anzuraten, dass man eine Gesamtstrategie entwickelt, welchen Schutz will man haben, und ihn aus dem politischen Wettbewerb herausnimmt. Und dann muss man sicherstellen, dass wenn man auch entsprechende Personen findet, mit ihnen auch entsprechend strafrechtlich verfahren kann, d.h., wenn sie wissen, jemand ist in den Trainingslagern in Afghanistan ausgebildet worden, muss ich die Möglichkeit haben, ihn strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, weil man halt, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sagen kann, dass, wenn er nicht selbst einen Terroranschlag begeht, zumindest bei Terroranschlägen europaweit behilflich sein wird.
Zur Zeit kann nur dann jemand strafrechtlich verfolgt werden, wenn konkret nachweisbar ist, dass er eine Tat vorbereitet hat.
In anderen Bereichen ist das durchaus sinnvoll. Nur in diesem Bereich ist das kontraproduktiv. Wenn man weiß, dass jemand nur zu diesem Zweck sich hier aufhält, entsprechende Gewalttaten hier zu verüben – darüber muss man auch im innerpolitischen Parteienspektrum diskutieren können. Das passiert ja nicht. Sondern die einen machen einen Vorschlag und die anderen lehnen ihn wieder ab.
Zwar haben die unterschiedlichen Auffassungen der Parteien zu diesem Thema auch ihr Gutes. Sie sorgen dafür, dass Meinungsvielfalt bestehen bleibt und weiterhin Demokratie praktiziert wird. Die Terroristen aber haben gerade die offene Gesellschaft zum Feind erklärt und schrecken bekanntlich vor nichts zurück. So bleibt den Politikern nur der Spagat, wie und mit welchen Mitteln eine Terrorabwehr zu leisten ist ohne dabei den Rechtsstaat zu verletzen. Eine schwierige Gratwanderung, die noch lange nicht zu Ende ist.