Gerichtsurteil
Kanzleramt muss Ermittlungen wegen Beleidigung offenlegen - DJV: Merz soll Recherchen nicht behindern

Der Deutsche Journalisten-Verband hat eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts begrüßt, wonach das Bundeskanzleramt Informationen über Ermittlungsverfahren wegen Beleidigungen gegen Kanzler Merz offenlegen muss.

    Der deutsche Bundeskanzler Friedrich Merz und Kanzleramtschef Thorsten Frei
    Bundeskanzler Merz und Kanzleramtschef Frei (picture alliance / NurPhoto / Emmanuele Contini)
    Der Regierungschef solle journalistische Recherchen konstruktiv begleiten, statt sie zu behindern, sagte ein Sprecher in Berlin. "Der Tagesspiegel" hatte den Beschluss vor Gericht erwirkt. Die Zeitung wirft dem Kanzler vor, Recherchen über Beleidigungsfälle zu verhindern, bei denen er betroffen ist. Laut Gerichtsentscheid muss das Bundeskanzleramt nun darüber informieren, welche Staatsanwaltschaften Kontakt wegen Beleidigungsdelikten aufgenommen haben. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
    Nach dem Gesetz werden Beleidigungen, üble Nachreden und Verleumdungen gegen Personen des politischen Lebens härter bestraft als gegen Privatpersonen. So kann etwa eine üble Nachrede gegen eine Privatperson maximal zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren führen. Ist diese gegen einen Politiker gerichtet, sind bis zu fünf Jahre Haft möglich.
    Diese Nachricht wurde am 24.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.