
Der CDU-Politiker sagte im ZDF, die Einordnung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch reiche nicht, um am Ende zu einem Verbot der AfD vor dem Bundesverfassungsgericht zu kommen. Eine solche Partei könne man nicht mit juristischen Mitteln bekämpfen - das gehe letztlich nur politisch. Die AfD sei bei der letzten Bundestagswahl von zehn Millionen Menschen gewählt worden. Die wären durch ein Parteiverbot ja nicht plötzlich weg, betonte Frei.
Bereits gestern hatte Bundesinnenminister Dobrindt sich ähnlich geäußert und erklärt, die Befürworter eines Verbotsverfahrens bewegten sich argumentativ auf dünnem Eis.
Diese Nachricht wurde am 21.05.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.