
Das Landgericht Köln verbot der "Bild"-Zeitung in einem heute verkündeten Urteil die Behauptung, der Erzbischof habe einen Priester befördert, obwohl er zwei belastende Dokumente gegen den Geistlichen gekannt habe. Die "Bild" hatte in ihrer Online-Ausgabe berichtet, dass Woelki 2017 den Mann befördert habe, obwohl ihm eine Warnung der Polizei vor einem Einsatz des Geistlichen in der Jugendarbeit und ein anderes belastendes Dokument aus dessen Personalakte vorgelegen habe. Der Priester hatte unter anderem im Jahr 2001 sexuellen Kontakt zu einem 16-jährigen Prostituierten. Danach hatte es Gerüchte um weiteres übergriffiges Verhalten gegeben.
Diese Nachricht wurde am 26.04.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.