
Dabei betonte er, bei der Beförderung eines umstrittenen Pfarrers dessen Personalakte nicht gekannt zu haben. Woelki klagt in dem Verfahren gegen einen Bericht der "Bild"-Zeitung. Demnach soll er zwei Dokumente aus der Personalakte gekannt haben, darunter eine Warnung der Polizei vor einem Einsatz des Geistlichen in der Jugendarbeit.
Der Kardinal betonte dazu vor Gericht, er habe zum Zeitpunkt der Beförderungsentscheidung nur von Gerüchten in dem Fall des Geistlichen gewusst. Auf Wunsch der Gegenseite musste er seine Aussage beeiden.
Diese Nachricht wurde am 28.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.