
Dabei geht um die Reihenfolge, in der schwerkranke Patienten bei zu knappen Ressourcen intensivmedizinisch behandelt werden. Ende 2022 wurde festgelegt, dass es allein auf die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit ankommt - und beispielsweise nicht auf Alter, Geschlecht oder etwaige Behinderungen. Zudem ist geregelt, welche Ärzte nach welchem Verfahren entscheiden und wie das dokumentiert wird. Unter anderem gegen diese Vorgaben klagten mehrere Notfall- und Intensivmediziner, unterstützt vom Marburger Bund. Sie halten die Bestimmungen für widersprüchlich und machen geltend, dass ihnen Grenzentscheidungen aufgezwungen würden.
Diese Nachricht wurde am 04.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
