"Triage"-Regel
Karlsruhe entscheidet über Klage

Das Bundesverfassungsgericht verkündet heute sein Urteil zur sogenannten Triage-Regel.

    Ein Intensivpfleger versorgt einen Covid-19-Patienten auf einer Intensivstation. Um das Bett herum stehen mehrere medizinie Apparate. Der Pfleger schaut konzentriert auf einen Bildschirm.
    Das Bundesverfassungsgericht urteilt heute über eine Klage, die sich gegen die sogenannte Triage-Regel richtet. (picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild/Jan Woitas)
    Dabei geht um die Reihenfolge, in der schwerkranke Patienten bei zu knappen Ressourcen intensivmedizinisch behandelt werden. Ende 2022 war festgelegt worden, dass es allein auf die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit ankommt - und damit etwa nicht auf Alter, Geschlecht oder etwaige Behinderungen. Zudem ist geregelt, welche Ärzte nach welchem Verfahren entscheiden und wie dies zu dokumentieren ist. Unter anderem gegen diese Vorgaben klagen mehrere Notfall- und Intensivmediziner, die vom Marburger Bund unterstützt werden. Sie halten die Bestimmungen für widersprüchlich und machen geltend, dass ihnen Grenzentscheidungen aufgezwungen würden.
    Dadurch seien ihre Grundrechte der Berufsfreiheit und der Gewissensfreiheit verletzt worden.
    Diese Nachricht wurde am 04.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.