
Dabei geht um die Reihenfolge, in der Patienten bei knappen Ressourcen intensivmedizinisch behandelt werden. Ende 2022 war festgelegt worden, dass es allein auf die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit ankommt, und damit nicht auf Alter, Geschlecht oder etwaige Behinderungen. Zudem ist geregelt, welche Ärzte nach welchem Verfahren entscheiden und wie dies zu dokumentieren ist.
Geklagt haben unter anderem mehrere Notfall- und Intensivmediziner, die vom Marburger Bund unterstützt werden. Sie halten die Bestimmungen für widersprüchlich und machen geltend, dass ihnen Grenzentscheidungen aufgezwungen würden. Dadurch würden ihre Grundrechte der Berufsfreiheit und der Gewissensfreiheit verletzt.
Diese Nachricht wurde am 04.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
