
Die Beschwerdeführer sind zwei Jemeniten, deren Verwandte 2012 bei einem US-Drohneneinsatz getötet wurden. Deutschland trage dafür auch Verantwortung, weil der Datenstrom über Ramstein laufe, argumentieren sie. Ihre Klage wurde 2020 vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig abgewiesen. Es entschied, dass die Bundesregierung nicht genauer überprüfen muss, ob die Einsätze mit dem Völkerrecht im Einklang stehen. Daraufhin zogen die Jemeniten vor das Verfassungsgericht. Ein Urteil wird heute noch nicht erwartet.
(Az. 2 BvR 508/21)
Diese Nachricht wurde am 17.12.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.