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Energiepreisbremse
Kartellamt leitet Missbrauchsverfahren gegen Fernwärmeanbieter ein

Das Bundeskartellamt hat im Zusammenhang mit der Energiepreisbremse Verfahren gegen mehrere Fernwärmeanbieter eingeleitet.

    Ein Schild weist auf den Eingang zum Bundeskartellamt hin.
    Das Bundeskartellamt in Bonn (picture alliance/dpa | Henning Kaiser)
    Sie stehen im Verdacht, zu hohe Erstattungen vom Staat wegen der Preisbremse verlangt zu haben. Die Bonner Behörde teilte mit, betroffen seien über hundert Wärmenetze in verschiedenen Regionen Deutschlands. Mitte Mai hatte das Kartellamt bereits Prüfverfahren gegen eine zweistellige Zahl Gasversorger angestrengt.
    Die Preisbremsen für Gas, Fernwärme sowie Strom gelten seit März, rückwirkend auch für Januar und Februar. Der Staat deckelt den Preis für 80 Prozent des Verbrauchs und zahlt den Versorgern die Differenz zum Marktpreis. Es gab von vornherein Befürchtungen, dass Unternehmen dies ausnutzen und Preise über dem Marktpreis verlangen könnten.
    Diese Nachricht wurde am 30.05.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.