
Sie stehen im Verdacht, zu hohe Erstattungen vom Staat wegen der Preisbremse verlangt haben. Kartellamtspräsident Mundt erklärte in Bonn, es handele sich um eine zweistellige Zahl von Unternehmen. Er kündigte Verfahren auch gegen Versorger in den Bereichen Fernwärme und Strom an.
Die Energiepreisbremse gilt seit März, rückwirkend auch für Januar und Februar. Der Staat deckelt damit den Preis für 80 Prozent des Verbrauchs und zahlt den Versorgern die Differenz zum Marktpreis. Es gab von vornherein Befürchtungen, dass Unternehmen dies ausnutzen und Preise über dem Marktpreis verlangen könnten.
Diese Nachricht wurde am 15.05.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
