
Behördenchef Mundt sagte, die ersten Mineralölkonzerne hätten bereits auf die Auskunftsbeschlüsse des Amtes geantwortet. Zwar wehrten sich zwei Unternehmen gerichtlich gegen die Untersuchung, doch habe das zuständige Gericht in Düsseldorf in einer Zwischenentscheidung abgelehnt, die Auskunftspflicht der Unternehmen auszusetzen.
Hintergrund sind Zweifel an der Berechtigung der außerordentlich hohen Kraftstoffpreise im Zuge des Iran-Kriegs. Die Bundesregierung hatte dem Kartellamt deshalb mehr Kontrollmöglichkeiten eingeräumt. Die Unternehmen müssen nun erläutern, welche Faktoren sie in ihrer Preissetzung vor allem berücksichtigen und wie sich die aktuelle Krisensituation auf ihre Preise auswirkt.
Nach dem Ende des Tankrabatts im Juni waren die Kraftstoffe im Juli wieder deutlich teurer geworden.
Aus dem Deutschlandfunk-Programm
Diese Nachricht wurde am 04.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
