Auf den ersten Blick ist das neue Gesetz gar keine schlechte Idee. Doch die Kritiker des Vorhabens haben sicherlich nicht Unrecht wenn sie von einer "nachträglichen Legalisierung des eigentlich Illegalen” sprechen. Sie werfen dem Kulturminister vor, es gehe es ihm in Wirklichkeit doch nur ums Geld, denn niemand könne heute mehr - in einem Europa ohne kontrollierte Grenzen - den Verkauf privater Kunst ins Ausland noch kontrollieren. Sie werfen ihm auch vor - und auch dies nicht zu Unrecht - dass mit einem solchen Gesetz der Verkauf von geraubten Kunstgütern und auch das Bedürfnis nach solchen Prestigeobjekten immens steigen könnte. Wie im Fall von Bausünden. Überall in Italien sind Dachfenster in historischen Gebäuden strengstens verboten und doch sieht der Italienbesucher überall solche Fenster. Und warum ist das so? Weil für jedes illegal eingebaute Dachfenster eine lächerliche Geldstrafe gezahlt werden muss, und schon ist der Blick in den Himmel legal. Genauso könnte es auch mit dem neuen Gesetz für private Kunstgegenstände kommen. Wer ohnehin schon genügend Geld für den Erwerb zum Beispiel antiker Skulpturen hat, der wird auch noch die restlichen Euro für das Strafgeld aufbringen können. Niemand wird darüber hinaus befürchten müssen, dass die illegal erworbenen Objekte beschlagnahmt werden. Genau das aber, fordern auch die Oppositionsparteien, müsse ein Raubkunst-Gesetz vorsehen. Ohne Beschlagnahme und zusätzliche Bestrafung sei das vom Kultur- und Justizminister beschlossene Gesetz, so ihre Kritik, nur Augenwischerei - zur Freude all jener, denen es vollkommen egal ist, ob das, was ihr Wohnzimmer ziert, aus einem Museum oder sonst woher gestohlen wurde.
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