
Die Zahl der gesundheitlichen Schäden insgesamt durch nachweisliche Behandlungsfehler lag bei 2.679. In knapp 30 Prozent der Fällle erlitten die Patienten dauerhafte Schäden.
150 "Never Events" - etwa Verwechselung von Patienten
Bei rund 150 Fehlern handelte es sich laut dem Dienst um sogenannte "Never Events". Damit sind Versehen gemeint, die nach Ansicht der Gutachter niemals hätten geschehen dürfen. Dazu zählen die Verwechslung von Patienten, Körperteilen oder Medikamenten sowie oder das Zurücklassen von Gegenständen im Körper von Patienten nach deren Operation.
Dunkelziffer deutlich höher
Die Dunkelziffer der Behandlungsfehler dürfte allerdings weitaus höher sein: Der Vorstandschef des Dienstes, Gronemeyer, kritisierte, dass es keine Meldepflicht für solche Fälle gibt. Die Statistik könnne deshalb nur solche Behandlungsfehler erfassen, die von Patienten öffentlich gemacht würden. Der Medizinische Dienst fungiert als Begutachtungsinstrument für die gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen. Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte den Umgang mit Fehlern in der Medizin. "Patientinnen und Patienten werden hierzulande im Stich gelassen, denn eine Fehlerkultur in Praxen und Pflegeheimen ist nicht existent", sagte Stiftungsvorstand Brysch.
Diese Nachricht wurde am 22.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.