
In der Folge würden Wartezeiten nicht kürzer, sondern länger. Gassen wies auch den Vorschlag einer Teilkrankschreibung zurück. Ziel der Reform sei es, Bürokratie abzubauen. Stattdessen solle nun ermittelt werden, ob der Arbeitnehmer zu 25, 50 oder 75 Prozent krank beziehungsweise arbeitsfähig sei.
Der Chef der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Gaß, monierte zudem, dass die Frist für Stellungnahmen zum Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Warken zu knapp bemessen sei.
Warken hatte einen Entwurf für ein Sparpaket vorgelegt, das die gesetzlichen Krankenversicherungen 2027 um 19,6 Milliarden Euro entlasten soll. Im Fokus stehen geringere Ausgaben bei Praxen, Kliniken und Pharmabranche - aber auch höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern. Der Gesetzentwurf soll am 29. April ins Bundeskabinett kommen.
Diese Nachricht wurde am 20.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
