
Der Vorstandsvorsitzende Gassen erklärte in der Rheinischen Post, alle würden von Entbürokratisierung sprechen und diese Regelung wäre das genaue Gegenteil. Die Teilkrankschreibung bezeichnet ein Modell, das Beschäftigten trotz Krankheit ermöglicht, stundenweise zu arbeiten, statt vollständig auszufallen. Gassen führte aus, für eine Teilkrankschreibung müssten Ärzte eine Art Gutachten erstellen und dafür viele Details des Arbeitsverhältnisses beleuchten. Dafür wäre eine genaue Kenntnis von Arbeitsplatz und Arbeitsumständen erforderlich. Das könnten die Kollegen kaum leisten. Gassen fügte hinzu, gleichzeitig werde die Vergütung gekürzt. Das klinge nicht nur wie ein schlechter Witz, das sei auch einer. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung bekräftigte indes Vorschlag, die Karenztage auszubauen und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst ab dem vierten Arbeitstag verpflichtend zu machen.
In Warkens Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass Ärzte eine "Teilarbeitsunfähigkeit in Höhe von 25, 50 oder 75 Prozent der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit des Versicherten" feststellen können. Vorbild ist Schweden.
Diese Nachricht wurde am 28.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
