
Das ist das Ergebnis einer Erhebung der Verbraucherzentrale Bundesverband, aus der die Funke-Mediengruppe zitiert. Die Auswertung zeige Fälle, in denen Behandlungen ungerechtfertigt als sogenannte "Individuelle Gesundheitsleistungen" angeboten wurden, die von den Versicherten selbst beglichen werden sollten. Als Beispiele genannt wurden etwa bestimmte Ultraschall-Untersuchungen bei Frauenärzten, notwendige Kontrollen und Sehstärke-Tests bei Augenärzten oder Früherkennungs-Screenings bei Hautärzten.
Die Auswertung basiert auf der Eingabe hunderter Beschwerden, es handelt sich aber nicht um eine repräsentative Erhebung. Gleichwohl raten die Verbraucherschützer zu verstärkter staatlicher Kontrolle und Wachsamkeit.
Diese Nachricht wurde am 23.10.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.