
Die Präsidentin der Katholischen Familienverbände, Morinière, sagte der ARD, jede schwer erkrankte Person müsse sich jetzt fragen, ob sie nicht besser die aktive Sterbehilfe in Anspruch nehme, um der Familie nicht zu Last zu fallen. Der Bischof von Nanterre, Rougé, kritisierte, das Gesetz untergrabe die Grundpfeiler des gesellschaftlichen Zusammenhalts in Frankreich. Man werde juristisch dagegen vorgehen.
Die französische Nationalversammlung hatte das Gesetz für das Recht auf Sterbehilfe gestern mit 291 zu 241 Stimmen verabschiedet. Volljährige Patienten, die an einer nicht heilbaren Krankheit im Endstadium leiden und bei vollem Bewusstsein sind, sollen das Recht in Zukunft unter strengen Auflagen in Anspruch nehmen können. Es gilt für französische Staatsangehörige und Personen, die sich rechtmäßig im Land aufhalten.
Diese Nachricht wurde am 16.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
