
Es müsse verhindert werden, dass ein kranker Mensch eine bessere Infrastruktur für die Suizidassistenz vorfinde, als für eine vertrauensvolle Pflege, sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bätzing. Er sprach sich deshalb für den strengeren der beiden Gesetzesentwürfe aus, die am Donnerstag zur Abstimmung im Bundestag stehen. Der Vorschlag sieht neben einer Beratung auch eine psychiatrische oder psychotherapeutische Begutachtung vor.
Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Brysch, lehnte beide Entwürfe ab. Sie gingen über die Sorgen Sterbenskranker hinaus und entfalteten eine Wirkung auf psychisch kranke oder depressive Menschen. Die Suizidprävention bleibe viel zu sehr auf der Strecke, beklagte Brysch.
Diese Nachricht wurde am 02.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.