Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn beabsichtigt "Kava-Kava" und "KAva-Kava-haltige" Arzneimitteln die Zulassung zu entziehen. Der Behörde wurden insgesamt 24 Fälle gemeldet, bei denen es möglicherweise einen Zusammenhang von Einnahme des Präpartes und schweren Leberschäden gibt - darunter Leberversagen und Leberzirrhose. Diesem Risiko läge keine hinreichend belegte therapeutische Wirksamkeit gegenüber- hieß es zur Begründung des eingeleiteten Verbotsverfahrens.
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011120-Angstmedikament.ram
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