
Detzel sagte bei einer Feier zum 50-jährigen KEF-Bestehen in Berlin, die Kommission sehe keine verfassungsrechtlich tragfähigen Gründe für das Abweichen der Länder von der Empfehlung der KEF. Damit werde am Grundsatz des Rechtsschutzes durch Verfahrenssicherheit gerüttelt.
Die Länder waren im Dezember der KEF-Empfehlung nicht gefolgt, den Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2025 um 58 Cent auf 18 Euro 94 zu erhöhen. ARD und ZDF haben deshalb vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt.
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten - so der offizielle Name - mit Sitz in Mainz wurde 1975 gegründet
Diese Nachricht wurde am 23.05.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.