Donnerstag, 09. Mai 2024

Medien
KEF empfiehlt Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent - ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten gut 1 Euro beantragt

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat offiziell eine Anhebung des Beitrags auf 18,94 Euro pro Monat ab 2025 empfohlen. Sieben Bundesländer hatten sich im Vorfeld gegen eine Erhöhung ausgesprochen. Eine Abweichung von der KEF-Empfehlung ist aber nicht ohne Weiteres möglich.

24.02.2024
    Früher war es die "Rundfunkgebühr", 2013 wurde das Modell zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland auf einen "Rundfunkbeitrag" umgestellt
    Die KEF hat ihre Empfehlung für die Erhöhung des Rundfunkbeitrags abgegeben. (picture alliance / dpa / dpa-Zentralbild / Fernando Gutierrez-Juarez)
    ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten einen um etwa einen Euro höheren Beitrag beantragt. Mit der Erhöhung um 58 Cent hat die KEF den angemeldeten Bedarf also um knapp zwei Drittel gekürzt. Damit liege die Beitragsentwicklung "deutlich unterhalb der aktuellen und auch unterhalb der von der Europäischen Zentralbank angestrebten Inflationsrate", sagte der Vorsitzende der Kommission, Martin Detzel, bei der Übergabe des KEF-Berichts an die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD).
    Der ARD-Vorsitzende Kai Gniffke meinte, der Vorschlag der KEF stelle die öffentlich-rechtlichen Sender vor große Herausforderungen.

    Kosten von 10,4 Milliarden Euro pro Jahr

    Die Kommission erkennt für die Beitragsperiode 2025 bis 2028 Kosten von rund 41,65 Milliarden Euro für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten an. Das entspricht rund 10,4 Milliarden Euro pro Jahr. Das sind knapp zwei Milliarden Euro weniger als angemeldet.
    Die Höhe des Rundfunkbeitrags wird außerdem durch Mehrerträge aus der laufenden Beitragsperiode in Höhe von 1,1 Milliarden Euro gedämpft. Die Anstalten durften die zusätzlichen Einnahmen nicht ausgeben, sondern mussten diese einer Sonderrücklage zuführen.
    In einem Sondergutachten hat die Kommission die Wirtschaftlichkeit der Immobilienbewirtschaftung der Rundfunkanstalten überprüft. Damit übte sie indirekt Kritik an den hohen Kosten bei Neubauten oder Umbauten. Hier gelten künftig strengere Zielvorgaben. Außerdem sollen die Anstalten Doppelstrukturen abbauen, wünscht sich die KEF. Der Umstieg in die digitale Medienwelt "muss grundsätzlich durch Schwerpunktsetzung aus dem Bestand finanziert werden", sagte Detzel.

    Ratifizierung in allen Landtagen nötig

    Der neue Beitrag soll ab dem 1. Januar 2025 gelten, bis dahin beträgt die Beitragshöhe für Haushalte, Unternehmen und Institutionen weiterhin 18,36 Euro. Allerdings müssen die Länder einen neuen Beitragsstaatsvertrag schließen, um die Anpassung in Kraft zu setzen. Dieser muss von allen 16 Landesparlamenten ratifiziert werden.
    Sieben Bundesländer haben sich bereits im Vorfeld gegen eine Beitragserhöhung ausgesprochen. Die Länder dürfen von der KEF-Empfehlung aber nur in eng umrissenen Ausnahmefällen abweichen. Auch dazu ist Einstimmigkeit im Länderkreis nötig, Alleingänge sind nicht zulässig.

    Ministerpräsidenten äußern sich ablehnend

    Berlins Regierender Bürgermeister Wegner erklärte, es sei nicht nachvollziehbar, weshalb die Gebühren weiter steigen sollten. Er rief die öffentlich-rechtlichen Sender auf, Vorschläge für Einsparungen vorzulegen.
    Brandenburgs Medienstaatssekretär Grimm sagte im Deutschlandfunk, man werde sich die KEF-Empfehlung genau anschauen, er glaube aber nicht, dass das etwas daran ändere, "dass wir erst mal die Effizienzen im System heben müssen". Brandenburg lehne eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab. Grimm unterstrich, der öffentlich-rechtliche Rundfunk lebe von seiner Akzeptanz. Diese könne aber nicht erhalten werden, wenn man zu einer Erhöhung komme, bevor man "eigene Sparanstrengungen" unternommen habe.

    Bundesverfassungsgericht könnte wieder entscheiden

    Auch Sachsen-Anhalt kündigte bereits Ablehnung an. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsident Dreyer verwies hingegen darauf, dass sich der Vorschlag deutlich unter der allgemeinen Preissteigerung bewege. Der Fall könnte bis vor das Bundesverfassungsgericht gehen.
    Forderungen, wegen der geplanten Reform des öffentlich-rechtlichen Systems die Beitragserhöhung auszusetzen oder die erwarteten Einsparungen einzuberechnen, erteilte Detzel eine Absage. Die KEF könne Einsparungen erst dann berücksichtigen, "wenn diese konkret in einem Staatsvertrag der sechzehn Länder geregelt sind".
    Diese Nachricht wurde am 23.02.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.