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Kehrtwende bei der Grünen Gentechnik

In Zukunft sollen wohl nur noch die direkt Betroffenen Auskunft erhalten. Das heißt konkret: Landwirte, Imker oder auch Flächeneigner, die ein - so wörtlich – berechtigtes Interesse haben. Doch lassen Sie mich eines vorweg sagen. Auffällig ist, dass sich der Hauptakteur in dieser Frage, das beim Gentechnikgesetz federführende Ministerium für Verbraucherschutz, derzeit mit der Öffentlichkeit sehr schwer tut. Keine Pressemitteilung, kein Statement bisher, obwohl die betroffenen Verbände in der Hauptstadt längst sehr konträr darüber diskutieren. Es geht um eine Änderung des erst im Februar in Kraft getretenen Gentechnikgesetzes, und es geht wohl auch darum, für die notwendige Fortschreibung des Gesetzes eine Zwei-Drittelmehrheit im Bundesrat gegen das Gesetz abzuwenden. In zwei Punkten will Ministerin Renate Künast Änderungen vornehmen – das eine ist ein Haftungsfonds für forschende Unternehmen und eben jenes bislang öffentliche Gentechnik Standort-Register. Steffi Ober, ist die Gentechnik-Expertin des Naturschutzbundes Deutschland, sie sieht im Verzicht auf eine breite Informationspflicht das Prinzip einer Vorsorge gegen mögliche Gefahren verletzt.

Von Dieter Nürnberger |
    "Für uns ist wichtig, dass wir wissen wo flurstückgenau angebaut wird, weil beispielsweise gentechnisch-veränderter Mais auch in diesem Jahr in Naturschutzgebieten angebaut wird. Und nur wenn wir genau wissen wo dies passiert, können sie entsprechend beobachten. Was verändert sich dort in der Natur, wo gibt es Risiken? Wir als Naturschutzbund haben keine Möglichkeiten, das rauszubekommen. Ein berechtigtes Interesse haben nur Grundstückseigner, Imker oder Landwirte. "

    Es soll nun also nicht mehr das Grundstück genannt werden, sondern nur die Gemarkung, in der sich dieses befindet. Diese geplante Gesetzesänderung lässt bei den Umweltverbänden die Alarmglocken schrillen, was soll diese Geheimniskrämerei fragen diese. Der Deutsche Bauernverband hingegen begrüßt die Änderung. Michael Lohse, der Sprecher des DBV.

    "Das ist sicherlich ein notwendiger Schritt. Aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit. Denn wir wissen, dass Versuchsfelder zerstört worden sind, das sind kriminelle Akte gewesen. Wir müssen die Landwirte davor schützen, dass sie an den Pranger gestellt werden. Sie haben nichts zu verbergen. Wenn von vornherein ein gesellschaftlicher Konsens geschaffen worden wäre, dann hätten wir ganz offen diese Namen und Standorte nennen können. "
    Der Bauernverband hatte Verbraucherministerin Künast stets vorgeworfen, mit dem Gesetz ein Gentechnikverhinderungs-Werk geschaffen zu haben. Die politisch gewollte Koexistenz, das Nebeneinander also von gentechnikfreien und konventionellem Anbau, könne so nicht funktionieren. Es sei klar gewesen, dass sich dies hätte ändern müssen. Somit auch Zustimmung beim zweiten Aspekt, den Haftungsfonds für forschende Unternehmen.

    "Wir haben diesen Haftungsfonds von Anfang gefordert. Er ist ja auch nur für Fälle vorgesehen, in denen nicht gegen die Gesetze der guten fachlichen Praxis verstoßen wurde, und trotzdem ein Schaden entstanden ist. Diesen Fonds brauchen die Forschungsinstitute, damit Landwirte, die keine Gentechnik anwenden, geschützt werden. Wir haben auch stets einen Haftungsfonds gefordert, an dem alle finanziell beteiligt sind, die irgendwie mit der Gentechnik zusammenhängen. Es ist aber leider so, dass wir hier noch nicht jenen Haftungsfonds erreicht haben, der auch Landwirte, die Gentechnik anwenden, schützt."

    Für Landwirte ändert aber wohl nichts – wer grüne Gentechnik anbaut, muss bei möglichen Verunreinigungen auch zahlen – es gilt das Verursacherprinzip. Gegner der bisherigen Regelung hoffen nun auf die Beseitigung eines Investitionshemmnisses – Deutschland müsse den Anschluss an eine internationale Entwicklung finden. Dem widerspricht die Expertin des Naturschutzbundes. Steffi Ober.

    "Arbeitsplätze in der Agro-Gentechnik sehen wir nicht. Das ist eine Rationalisierungsmethode, somit wird es in der Landwirtschaft eher weniger Arbeitsplätze geben. In der Forschung sind auch nur sehr wenige neue Arbeitsplätze drin. Die meisten bei den großen Konzernen in den USA, das sind dann aber keine hiesigen Arbeitsplätze."

    Bewegung also im Gesetzgebungsverfahren für das zweite Gentechnikgesetz. Bereits am Freitag soll im Bundestag darüber abgestimmt werden