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Menschenrechts-Gerichtshof
Kein Anspruch auf Offenlegung der biologischen Eltern bei anonymer Geburt

Anonym geborene Kinder haben keinen Anspruch darauf, die Identität ihrer biologischen Eltern ohne deren Einverständnis zu erfahren.

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (IMAGO / imageBROKER / Uwe Kazmaier)
    Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Konkret ging es um den Fall einer Französin. Sie war wenige Monate nach ihrer Geburt im Jahr 1952 adoptiert worden und hatte davon erst nach dem Tod ihrer Adoptiveltern erfahren. Daraufhin forderte sie die Behörde in Frankreich auf, die Identität ihrer biologischen Mutter preiszugeben. Das wurde der Frau mit dem Argument verweigert, ihre biologische Mutter bestehe auf ihre Anonymität.
    Diese Nachricht wurde am 30.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.