
Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Konkret ging es um den Fall einer Französin. Sie war wenige Monate nach ihrer Geburt im Jahr 1952 adoptiert worden und hatte davon erst nach dem Tod ihrer Adoptiveltern erfahren. Daraufhin forderte sie die Behörde in Frankreich auf, die Identität ihrer biologischen Mutter preiszugeben. Das wurde der Frau mit dem Argument verweigert, ihre biologische Mutter bestehe auf ihre Anonymität.
Diese Nachricht wurde am 30.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.