
Das Gericht teilte in Leipzig mit, nach Prüfung der Erfolgsaussichten erweise sich die Klage derzeit als voraussichtlich unbegründet. Der Planfeststellungsbeschluss gehe mit Blick auf die kommenden Heizperioden zu Recht von einem Fortbestand der Gasversorgungskrise aus. Es hätten sich auch keine durchgreifenden Zweifel an der Vereinbarkeit mit den Vorschriften zur Anlagensicherheit und zum Natur- und Artenschutz ergeben.
Die Bauarbeiten für den ersten seeseitigen Abschnitt der sogenannten Ostsee-Anbindungs-Leitung können nun beginnen. Vor dem Bundesverwaltungsgericht liegen noch Anträge des Naturschutzbunds sowie der Gemeinde Binz auf Rügen.
Diese Nachricht wurde am 15.09.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.