Umfrage: "Ich suche eigentlich bloß was für die Semesterferien jetzt / Ich verkaufe Klamotten."
"Ich mach so Ablage, Steuersachen in einer Psychotherapiepraxis."
"Als Dolmetscher, französisch-deutsch vor allem."
"In einem Callcenter."
"Ich mache ein Praktikum, deswegen kann ich keinen Ferienjob nebenbei annehmen."
"Ich habe oft auf dem Bau gearbeitet, mal eine gute Abwechslung zu dem ganzen theoretischen Zeugs von der Uni."
Ohne Job geht es für Studenten häufig nicht. Nicht nur das Studium muss bezahlt werden, auch die Wohnung oder der Platz in der WG, Essen, Auto, Freizeit. Viele Studierende jobben daher regelmäßig nebenbei – oder suchen sich in den Semesterferien Arbeit.
So auch Meréte aus Köln: Die 22-Jährige studiert an einer privaten Fachhochschule Medienmanagement mit Schwerpunkt TV-Produktion. Das kostet viel Geld – was sie eigentlich nicht hat:
"Viele meiner Kommilitonen haben dafür einen Kredit aufgenommen. Das hätte ich nicht gemacht, da bin ich nicht der Typ für. Das könnte ich nicht."
Die Eltern unterstützen sie zwar finanziell, trotzdem langt das Geld nicht. Konsequenz: Ein Job muss her.
"Ich habe ab Ende des ersten Semesters angefangen zu suchen und habe dann über verschiedenen Jobbörsen immer nur so kurzfristige Sachen gemacht. Aber das war eher notgedrungen. Ich wollte halt gerne was langfristig machen– was aber nicht aus Kellnern besteht. Das habe ich auch mal gemacht – in der KölnArena in so einem Essensstand gearbeitet. Das ist gar nix für mich, das mag ich nicht. Aus diesem Grund hat das dann alles was länger gedauert und da wo ich jetzt bin, bin ich auch jetzt seit Anfang des Jahres."
Meréte jobbt nun bei der technischen Telefonhotline eines Medien- und Kommunikationsforschungsinstituts. Das Unternehmen testet Produkte, Zeitschriften, betreibt Medienwirkungsforschung. Während des Semesters arbeitet sie dort zweimal in der Woche im Schichtdienst. Der Job läuft auf Steuerkarte, sie verdient brutto neun Euro die Stunde. Steuern und Sozialversicherung werden ihr direkt abgezogen. Steuererklärung? Darüber hat sich Merete noch keine Gedanken gemacht:
"Wahrscheinlich wäre es sinnvoll eine zu machen, aber ich habe da so was von keine Ahnung von. Ich hab mir mal hier auf dem Rechner von meinem Freund dieses ELSTER-Formular angesehen. Ja, wahrscheinlich mach ich es mal."
Eine gute Entscheidung, denn sie würde Geld verschenken, wenn sie es nicht tut. Denn wer pro Jahr nicht mehr als rund 9000 Euro verdient, muss keine Steuern zahlen. Die Summe aus dem Steuergrundfreibetrag und verschiedenen Pauschalen wird bei der Steuererklärung mit dem Verdienten aufgerechnet. Wer unter der Summe bleibt und trotzdem Steuerabzüge vom Arbeitgeber hatte, bekommt diese am Jahresende zurück.
Aber auch diejenigen, die mehr verdienen, können mit einer Steuererstattung rechnen. Tom Borgs-Orlando vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine erklärt, welche Ausgaben Studierende bei der Steuererklärung geltend machen können:
"Natürlich die direkten Kosten, die mit dem Studium zusammenhängen, sprich die Fachliteratur, Bürobedarf, Computerzubehör, Druckerpatronen, Papiere, Stifte, etc. etc. Beiträge zur Uni-Bibliothek, wenn da Leihgebühren anfallen. Kosten für Treffen mit Kommilitonen, Lerngemeinschaften, Exkursionen, die Fahrten zur Uni selbstverständlich selbst auch, auch die sind absetzbar."
All diese Ausgaben können als Werbungskosten geltend gemacht werden, und zwar auch dann, wenn der Student bislang keine abgeschlossene Berufsausbildung hat, erläutert der Beratungsstellenleiter bei der Lohnsteuerhilfe Bayern, Borgs-Orlando:
"Das Gesetz sagt, Werbungskosten sind dann Werbungskosten, wenn sie mit Einnahmen in Verbindung stehen – was bei 90 Prozent der Studienkosten einfach der Fall ist, weil später möchte ich in dem Job ja mal arbeiten. Und da läuft ein Verfahren und da sollte sich dann drangehangen werden. Sprich, die Steuererklärung soll eingereicht werden. Das Finanzamt wird die Kosten als solche ablehnen, dann muss gegen den Bescheid Einspruch eingelegt werden und sich auf dieses Klageverfahren beim Bundesfinanzhof - Aktenzeichen des BFH-Verfahrens: Az. VI R 7/10 - berufen werden."
Es lohnt sich in jedem Fall, die Kosten geltend zu machen – was übrigens immer nur in dem Jahr geht, in dem sie auch anfallen. Das zahlt sich selbst dann aus, wenn man gar nicht genug Einkommen hat, um Steuer zurückzubekommen. Denn das Finanzamt stellt in einem solchen Fall im Steuerbescheid einen Verlust fest. Und dieser Verlust kann später, wenn der Student einen richtigen Job hat, mit dem Einkommen verrechnet werden. So ergibt sich möglicherweise noch Jahre später eine Steuerersparnis.
Infos:
Homepage des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine mit der Suchmöglichkeit nach lokalen Vereinen. Dort können sich Studierende kostengünstig beraten lassen.
"Ich mach so Ablage, Steuersachen in einer Psychotherapiepraxis."
"Als Dolmetscher, französisch-deutsch vor allem."
"In einem Callcenter."
"Ich mache ein Praktikum, deswegen kann ich keinen Ferienjob nebenbei annehmen."
"Ich habe oft auf dem Bau gearbeitet, mal eine gute Abwechslung zu dem ganzen theoretischen Zeugs von der Uni."
Ohne Job geht es für Studenten häufig nicht. Nicht nur das Studium muss bezahlt werden, auch die Wohnung oder der Platz in der WG, Essen, Auto, Freizeit. Viele Studierende jobben daher regelmäßig nebenbei – oder suchen sich in den Semesterferien Arbeit.
So auch Meréte aus Köln: Die 22-Jährige studiert an einer privaten Fachhochschule Medienmanagement mit Schwerpunkt TV-Produktion. Das kostet viel Geld – was sie eigentlich nicht hat:
"Viele meiner Kommilitonen haben dafür einen Kredit aufgenommen. Das hätte ich nicht gemacht, da bin ich nicht der Typ für. Das könnte ich nicht."
Die Eltern unterstützen sie zwar finanziell, trotzdem langt das Geld nicht. Konsequenz: Ein Job muss her.
"Ich habe ab Ende des ersten Semesters angefangen zu suchen und habe dann über verschiedenen Jobbörsen immer nur so kurzfristige Sachen gemacht. Aber das war eher notgedrungen. Ich wollte halt gerne was langfristig machen– was aber nicht aus Kellnern besteht. Das habe ich auch mal gemacht – in der KölnArena in so einem Essensstand gearbeitet. Das ist gar nix für mich, das mag ich nicht. Aus diesem Grund hat das dann alles was länger gedauert und da wo ich jetzt bin, bin ich auch jetzt seit Anfang des Jahres."
Meréte jobbt nun bei der technischen Telefonhotline eines Medien- und Kommunikationsforschungsinstituts. Das Unternehmen testet Produkte, Zeitschriften, betreibt Medienwirkungsforschung. Während des Semesters arbeitet sie dort zweimal in der Woche im Schichtdienst. Der Job läuft auf Steuerkarte, sie verdient brutto neun Euro die Stunde. Steuern und Sozialversicherung werden ihr direkt abgezogen. Steuererklärung? Darüber hat sich Merete noch keine Gedanken gemacht:
"Wahrscheinlich wäre es sinnvoll eine zu machen, aber ich habe da so was von keine Ahnung von. Ich hab mir mal hier auf dem Rechner von meinem Freund dieses ELSTER-Formular angesehen. Ja, wahrscheinlich mach ich es mal."
Eine gute Entscheidung, denn sie würde Geld verschenken, wenn sie es nicht tut. Denn wer pro Jahr nicht mehr als rund 9000 Euro verdient, muss keine Steuern zahlen. Die Summe aus dem Steuergrundfreibetrag und verschiedenen Pauschalen wird bei der Steuererklärung mit dem Verdienten aufgerechnet. Wer unter der Summe bleibt und trotzdem Steuerabzüge vom Arbeitgeber hatte, bekommt diese am Jahresende zurück.
Aber auch diejenigen, die mehr verdienen, können mit einer Steuererstattung rechnen. Tom Borgs-Orlando vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine erklärt, welche Ausgaben Studierende bei der Steuererklärung geltend machen können:
"Natürlich die direkten Kosten, die mit dem Studium zusammenhängen, sprich die Fachliteratur, Bürobedarf, Computerzubehör, Druckerpatronen, Papiere, Stifte, etc. etc. Beiträge zur Uni-Bibliothek, wenn da Leihgebühren anfallen. Kosten für Treffen mit Kommilitonen, Lerngemeinschaften, Exkursionen, die Fahrten zur Uni selbstverständlich selbst auch, auch die sind absetzbar."
All diese Ausgaben können als Werbungskosten geltend gemacht werden, und zwar auch dann, wenn der Student bislang keine abgeschlossene Berufsausbildung hat, erläutert der Beratungsstellenleiter bei der Lohnsteuerhilfe Bayern, Borgs-Orlando:
"Das Gesetz sagt, Werbungskosten sind dann Werbungskosten, wenn sie mit Einnahmen in Verbindung stehen – was bei 90 Prozent der Studienkosten einfach der Fall ist, weil später möchte ich in dem Job ja mal arbeiten. Und da läuft ein Verfahren und da sollte sich dann drangehangen werden. Sprich, die Steuererklärung soll eingereicht werden. Das Finanzamt wird die Kosten als solche ablehnen, dann muss gegen den Bescheid Einspruch eingelegt werden und sich auf dieses Klageverfahren beim Bundesfinanzhof - Aktenzeichen des BFH-Verfahrens: Az. VI R 7/10 - berufen werden."
Es lohnt sich in jedem Fall, die Kosten geltend zu machen – was übrigens immer nur in dem Jahr geht, in dem sie auch anfallen. Das zahlt sich selbst dann aus, wenn man gar nicht genug Einkommen hat, um Steuer zurückzubekommen. Denn das Finanzamt stellt in einem solchen Fall im Steuerbescheid einen Verlust fest. Und dieser Verlust kann später, wenn der Student einen richtigen Job hat, mit dem Einkommen verrechnet werden. So ergibt sich möglicherweise noch Jahre später eine Steuerersparnis.
Infos:
Homepage des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine mit der Suchmöglichkeit nach lokalen Vereinen. Dort können sich Studierende kostengünstig beraten lassen.