
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main lehnte eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft ab. Zur Begründung hieß es, es liege kein hinreichender Tatverdacht für die angeklagten Delikte vor. Die Anklage richtete sich gegen sechs Personen. Fünf davon waren im Tatzeitraum von 2014 bis 2018 Polizeibeamte und wurden später suspendiert.
Das Oberlandesgericht betont, die Betroffenen hätten im Chat zwar zum Teil nur schwer erträgliche menschenverachtende Inhalte ausgetauscht. Dies begründe auch Zweifel an ihrer Verfassungstreue und erfordere dienstrechtliche Konsequenzen. Die Inhalte seien aber nicht strafbar, weil das Tatbestandsmerkmal des Verbreitens nicht erfüllt sei. Vielmehr seien die Inhalte in keinem Fall einem größeren Personenkreis zugänglich gemacht worden.
Diese Nachricht wurde am 15.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.