Sollte dereinst eine kanadische Astronautin einen australischen Kollegen im europäischen Modul einer amerikanischen Mondstation bestehlen oder gar meucheln, so gilt eindeutig das kanadische Strafrecht.
Bisher kommt außerhalb der Erde nur der Weltraumvertrag der Vereinten Nationen zur Anwendung. Der stammt aus den 60er-Jahren, als noch niemand an intensiven Reiseverkehr ins All dachte.
Daher müssten sich die beteiligten Nationen einigen, wie sie eventuelle Straftaten im All regeln. Bekannt sind bisher nur Ermittlungen gegen eine US-Astronautin, die von Bord der ISS unzulässigerweise auf das Konto ihrer Frau zugegriffen haben soll.
Man mag juristische Überlegungen im All für etwas abstrus halten. Werden aber die hochfliegenden Pläne mancher Staaten und Unternehmen Wirklichkeit, so bereisen bald Dutzende wenn nicht gar Hunderte oder Tausende Menschen Mond und Mars. Dann ist es nur eine Frage der Zeit, bis es zu Streitereien kommt. Die psychischen Belastungen solcher Touren sind enorm.
Wem wirklich erst nach der Ankunft im roten Sand aufgeht, dass der Mars keineswegs so großartig und lebensfreundlich ist wie versprochen, kann schon mal krawallig werden.
Für Menschen aus Kanada ist dann klar: Sie werden für Straftaten im Weltraum so bestraft, als würden sie sie auf heimischem Boden begehen.