Gericht
Kein Schadenersatz bei grob fahrlässigem Umgang mit Phishing-Nachrichten

Banken müssen ihren Kunden einen finanziellen Schaden nicht ersetzen, wenn diese grob fahrlässig mit betrügerischen Phishing-Nachrichten umgegangen sind.

    Auf einem Smartphone ist eine Betrugs-SMS zu lesen, in der Kriminelle ein Paket ankündigen und dafür Zollgebühren einfordern.
    Banken müssen Kunden, die fahrlässig mit Phishing-Nachrichten umgehen, keinen Schadenersatz zahlen. (picture alliance / dpa / dpa-Zentralbild / Wolf von Dewitz)
    Das entschied das Oberlandesgericht Oldenburg. Es wies in zweiter Instanz die Klage eines Ehepaars zurück, von dessen gemeinsamen Konto Betrüger knapp 41.000 Euro abbuchten. Die Kunden hätten den Tätern persönliche Daten und einen Link zur Neuregistrierung für das PushTAN-Verfahren zur Verfügung gestellt und dadurch ihre vertraglichen Sorgfaltspflichten verletzt, hieß es. Das Ehepaar hatte auf eine E-Mail von Betrügern reagiert, die unter anderem Tippfehler enthielt und nicht mit Namen persönlich adressiert war.
    (Az. 8 U 103/23).
    Diese Nachricht wurde am 08.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.