
Das entschied das Oberlandesgericht Oldenburg. Es wies in zweiter Instanz die Klage eines Ehepaars zurück, von dessen gemeinsamen Konto Betrüger knapp 41.000 Euro abbuchten. Die Kunden hätten den Tätern persönliche Daten und einen Link zur Neuregistrierung für das PushTAN-Verfahren zur Verfügung gestellt und dadurch ihre vertraglichen Sorgfaltspflichten verletzt, hieß es. Das Ehepaar hatte auf eine E-Mail von Betrügern reagiert, die unter anderem Tippfehler enthielt und nicht mit Namen persönlich adressiert war.
(Az. 8 U 103/23).
Diese Nachricht wurde am 08.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.