Nach dem neuen Hamburger Zulassungsgesetz sollen die Hochschulen den größten Teil ihrer Studierenden mit einem eigenen Auswahlverfahren auszusuchen können. Gleichzeitig sind die Zulassungsquoten nach Wartezeit oder als Härtefall drastisch zusammengestrichen worden. Die Wartezeit wurde von 40 Prozent auf zehn Prozent gekürzt. Für Härtefalle sind statt bisher jeder fünfte nur noch jeder 20. Studienplatz reserviert. Seitdem die Hochschulen ihre Ablehnungsbescheide herausgeschickt haben, steht bei Heino Windt von der Sozialberatung des Asta an der Uni Hamburg das Telefon nicht mehr still. Der frühere Jura-Student hat festgestellt, dass Bewerber aus gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Gründen so gut wie keine Chance mehr haben, einen Studienplatz zu ergattern.
" Aus unserer Beratungserfahrung der letzten zwei Wochen haben überhaupt keine Chance mehr: Leute mit einer chronischen Erkrankung, die hier in Dauerbehandlung sind, die deshalb in Hamburg bleiben müssen, die durchaus in den letzten Semestern noch eine Chance hatten. Gar keine Chance haben mehr Leute, die hier eine Festanstellung haben, die deshalb Hamburg nicht verlassen können, weil sie durch ihren Job ihr Studium finanzieren wollen. Das ist kein Härtefallgrund mehr, die Leute werden also nur noch nach NC und Wartezeit zugelassen, nicht mehr als Härtefall. Kaum noch eine Chance haben Leute mit familiären Gründen, also auf Grund von Kindern oder Ehegatten. "
Der Vizepräsident der Uni, Professor Holger Fischer, weist darauf hin, dass sich die Hamburger Hochschulen mit dem neuen Zulassungsgesetz lediglich den bundesweiten Regelungen angepasst haben. Es gibt einen Wechsel in der Definition, was ein Härtefall ist, sagt Fischer.
" Früher hatten wir in der Tat das Kriterium der Ortsbindung, dass jemand aus familiären Gründen, zum Beispiel allein erziehende Mutter oder auch Vater mit einem Kind oder Ehegatte wohnt in Hamburg, dass man deshalb hier in Hamburg studieren muss. Hier ist eine Änderung eingetreten in Anlehnung an die Praxis der ZVS und in allen anderen Bundesländern, dass ein Härtefall dann vorliegt, wenn Gründe vorliegen, die die sofortige Aufnahme des Studiums veranlassen. "
Heute hätten praktisch nur noch Schwerbehinderte oder Pflegebedürftige eine Chance, als Härtefälle anerkannt zu werden. Und das auch nur dann, wenn die Gefahr besteht, dass sich ihre gesundheitliche Lage jederzeit verschlechtern könne, sagt der Asta-Sprecher. Weil sich die abgelehnten Bewerber in der Öffentlichkeit nicht selbst äußern wollen, nennt der Sozialberater einen krassen Fall:
" Das Beispiel, das mich am meisten aufgeschreckt hat, dass eine Mutter mit zwei Kindern kam, zwei und fünf Jahre alt, die gesagt hat: Ich kann doch Hamburg nicht verlasen, ich kann überhaupt nicht mehr studieren. Die tatsächlich Lehramt studieren wollte, wo eigentlich normale Platzkapazitäten da sind, mit Abitur, das gar nicht so schlecht war - 2,5 oder 2, 6 -, aber der NC reicht nicht, die Wartezeitquote wurde gleichzeitig gesenkt, ist nur noch zehn Prozent. Das heißt, dass unter zehn Wartesemestern sowieso nichts zu wollen ist. Und sie ist kein Härtefall, das heißt, ihr wird gesagt, du darfst nicht studieren. Und von diesen Fällen, meist nur mit einem Kind, zwei Kinder waren die große Ausnahme, kamen eine ganze Reihe, die sehr empört und auch verzweifelt waren."
Der Vizepräsident der Uni bedauert solche Fälle, doch die Hochschule muss sich an die Vorgaben des neuen Zulassungsgesetzes halten, auch wenn sie das für unsozial hält, meint Fischer.
" Den einzigen Ausweg, aber das betrifft nicht mehr dieses Wintersemester, sehen wir darin, dass der Gesetzgeber sein Hochschulzulassungsgesetz einerseits ändert, dass die Quoten wieder geändert, dass die Härtefälle eine reelle Chance haben, zugelassen zu werden, und die Zulassungssatzung, die das geltende Recht umsetzt mit ihren Kriterien, das müsste auch noch mal bundesweit diskutiert werden, weil hier Fälle, die auch nach unserer Auffassung einen Härtefall bedeuten, durch das Netz durchfallen. "
Für Sozialberater Windt sind die neue Wartezeitquote und die neue Härtefallregelung schlichtweg rechtswidrig. Der Asta will abgelehnte Bewerber in einer Musterklage finanziell unterstützen:
" Die Leute haben ein Kostenrisiko von 300 Euro, das sind die normalen Gerichtsgebühren. Was der Anwalt extra kostet, zahlt der Asta. Aber ich glaube wir kriegen im Einzelfall recht, und dann zahlt das die Gegenseite, das ist ja die Idee dabei."
" Aus unserer Beratungserfahrung der letzten zwei Wochen haben überhaupt keine Chance mehr: Leute mit einer chronischen Erkrankung, die hier in Dauerbehandlung sind, die deshalb in Hamburg bleiben müssen, die durchaus in den letzten Semestern noch eine Chance hatten. Gar keine Chance haben mehr Leute, die hier eine Festanstellung haben, die deshalb Hamburg nicht verlassen können, weil sie durch ihren Job ihr Studium finanzieren wollen. Das ist kein Härtefallgrund mehr, die Leute werden also nur noch nach NC und Wartezeit zugelassen, nicht mehr als Härtefall. Kaum noch eine Chance haben Leute mit familiären Gründen, also auf Grund von Kindern oder Ehegatten. "
Der Vizepräsident der Uni, Professor Holger Fischer, weist darauf hin, dass sich die Hamburger Hochschulen mit dem neuen Zulassungsgesetz lediglich den bundesweiten Regelungen angepasst haben. Es gibt einen Wechsel in der Definition, was ein Härtefall ist, sagt Fischer.
" Früher hatten wir in der Tat das Kriterium der Ortsbindung, dass jemand aus familiären Gründen, zum Beispiel allein erziehende Mutter oder auch Vater mit einem Kind oder Ehegatte wohnt in Hamburg, dass man deshalb hier in Hamburg studieren muss. Hier ist eine Änderung eingetreten in Anlehnung an die Praxis der ZVS und in allen anderen Bundesländern, dass ein Härtefall dann vorliegt, wenn Gründe vorliegen, die die sofortige Aufnahme des Studiums veranlassen. "
Heute hätten praktisch nur noch Schwerbehinderte oder Pflegebedürftige eine Chance, als Härtefälle anerkannt zu werden. Und das auch nur dann, wenn die Gefahr besteht, dass sich ihre gesundheitliche Lage jederzeit verschlechtern könne, sagt der Asta-Sprecher. Weil sich die abgelehnten Bewerber in der Öffentlichkeit nicht selbst äußern wollen, nennt der Sozialberater einen krassen Fall:
" Das Beispiel, das mich am meisten aufgeschreckt hat, dass eine Mutter mit zwei Kindern kam, zwei und fünf Jahre alt, die gesagt hat: Ich kann doch Hamburg nicht verlasen, ich kann überhaupt nicht mehr studieren. Die tatsächlich Lehramt studieren wollte, wo eigentlich normale Platzkapazitäten da sind, mit Abitur, das gar nicht so schlecht war - 2,5 oder 2, 6 -, aber der NC reicht nicht, die Wartezeitquote wurde gleichzeitig gesenkt, ist nur noch zehn Prozent. Das heißt, dass unter zehn Wartesemestern sowieso nichts zu wollen ist. Und sie ist kein Härtefall, das heißt, ihr wird gesagt, du darfst nicht studieren. Und von diesen Fällen, meist nur mit einem Kind, zwei Kinder waren die große Ausnahme, kamen eine ganze Reihe, die sehr empört und auch verzweifelt waren."
Der Vizepräsident der Uni bedauert solche Fälle, doch die Hochschule muss sich an die Vorgaben des neuen Zulassungsgesetzes halten, auch wenn sie das für unsozial hält, meint Fischer.
" Den einzigen Ausweg, aber das betrifft nicht mehr dieses Wintersemester, sehen wir darin, dass der Gesetzgeber sein Hochschulzulassungsgesetz einerseits ändert, dass die Quoten wieder geändert, dass die Härtefälle eine reelle Chance haben, zugelassen zu werden, und die Zulassungssatzung, die das geltende Recht umsetzt mit ihren Kriterien, das müsste auch noch mal bundesweit diskutiert werden, weil hier Fälle, die auch nach unserer Auffassung einen Härtefall bedeuten, durch das Netz durchfallen. "
Für Sozialberater Windt sind die neue Wartezeitquote und die neue Härtefallregelung schlichtweg rechtswidrig. Der Asta will abgelehnte Bewerber in einer Musterklage finanziell unterstützen:
" Die Leute haben ein Kostenrisiko von 300 Euro, das sind die normalen Gerichtsgebühren. Was der Anwalt extra kostet, zahlt der Asta. Aber ich glaube wir kriegen im Einzelfall recht, und dann zahlt das die Gegenseite, das ist ja die Idee dabei."