
Zwar habe Abbas nach Auffassung der Behörde den Straftatbestand der Volksverhetzung verwirklicht. Er genieße aber Immunität, so dass ein Prozesshindernis bestehe. Mit dieser Einschätzung bestätigte die Generalstaatsanwaltschaft nach eigenen Angaben eine Entscheidung der Berliner Staatsanwaltschaft im Ergebnis.
Es habe zwei Strafanzeigen gegeben, teilte die Generalstaatsanwaltschaft weiter mit. Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen eingestellt, weil sie keinen Anfangsverdacht der Volksverhetzung sah. Dagegen wurden wiederum Beschwerden bei der Generalstaatsanwaltschaft eingelegt. Diese erklärte nun, dass die Beschwerden Erfolg hatten, soweit es um die strafrechtliche Einordnung der Äußerungen gehe. Nach Einschätzung der Generalstaatsanwaltschaft verharmlosten sie den Holocaust und bagatellisierten Quantität und Qualität der Gräueltaten der Nationalsozialisten.
Weitere rechtliche Schritte gegen Abbas möglich
Nach Auffassung der Behörde könnten die beiden Anzeigeerstatter noch ein Klageerzwingungsverfahren beginnen. Demnach könnten sie eine Entscheidung des Kammergerichts dazu einholen, ob doch noch ein Ermittlungsverfahren gegen Abbas eingeleitet werden müsse.
Abbas hatte im August 2022 auf Einladung der Bundesregierung Deutschland besucht. Bei der gemeinsamen Pressekonferenz mit Scholz im Kanzleramt hatte er Israel vielfachen "Holocaust" an den Palästinensern vorgeworfen und damit Empörung ausgelöst. "Israel hat seit 1947 bis zum heutigen Tag 50 Massaker in 50 palästinensischen Orten begangen", sagte Abbas wörtlich und fügte hinzu: "50 Massaker, 50 Holocausts."
Diese Nachricht wurde am 11.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.