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Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Kein Verfahren wegen Volksverhetzung gegen Abbas nach Holocaust-Vorwurf gegen Israel

Der von Palästinenserpräsident Abbas geäußerte Holocaust-Vorwurf gegen Israel hat keine strafrechtlichen Konsequenzen.

    Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Mahmoud Abbas, Präsident der Palästinensischen Autonomiebehörde, beantworten nach ihrem Gespräch auf einer Pressekonferenz Fragen von Journalisten.
    Gegen Abbas wird wegen seiner Äußerungen im Jahr 2022 bei der Pressekonferenz mit Bundeskanzler Scholz nicht ermittelt. (picture alliance / dpa / Wolfgang Kumm)
    Abbas hatte im August vergangenen Jahres bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundeskanzler Scholz in Berlin Israel vielfachen "Holocaust" an den Palästinensern vorgeworfen. Scholz bezeichnete die Aussagen später als "empörende Entgleisung".
    Wie die Generalstaatsanwaltschaft Berlin nun mitteilte, wird gegen Abbas kein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Zwar habe er nach Auffassung der Behörde den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Die Äußerungen stellten einen den Holocaust verharmlosenden Vergleich dar und seien geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. Abbas genieße aber Immunität, so dass ein Prozesshindernis bestehe.
    Diese Nachricht wurde am 11.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.