
Abbas hatte im August vergangenen Jahres bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundeskanzler Scholz in Berlin Israel vielfachen "Holocaust" an den Palästinensern vorgeworfen. Scholz bezeichnete die Aussagen später als "empörende Entgleisung".
Wie die Generalstaatsanwaltschaft Berlin nun mitteilte, wird gegen Abbas kein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Zwar habe er nach Auffassung der Behörde den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Die Äußerungen stellten einen den Holocaust verharmlosenden Vergleich dar und seien geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. Abbas genieße aber Immunität, so dass ein Prozesshindernis bestehe.
Diese Nachricht wurde am 11.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.