
Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Im konkreten Fall ging es um eine afghanische Familie, die derzeit in Pakistan lebt. Sie hatte bei der deutschen Botschaft in Islamabad Visa beantragt. Das Auswärtige Amt verweigerte diese jedoch, weil keine Sicherheitsprüfung vorlag. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte in erster Instanz der Familie recht gegeben. Die Bundesregierung hat zuletzt angekündigt, den Aufnahmestopp für schutzbedürftige Afghanen zu beenden. Einem Bericht der "Bild"-Zeitung zufolge ist ein erster Flug mit 50 Personen für kommenden Montag geplant.
Diese Nachricht wurde am 28.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.