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Mainz
Kein Wahlrecht ab 16 in Rheinland-Pfalz - CDU, AfD und Freie Wähler stimmen gegen Änderung der Landesverfassung

In Rheinland-Pfalz dürfen Menschen auch künftig erst ab 18 Jahren an Kommunal- und Landtagswahlen teilnehmen.

    Zwei Personen gehen in eienm Wahllokal auf die Wahlkabinen zu.
    In Rheinland-Pfalz darf künftig weiterhin erst ab 18 gewählt werden. (Archivbild) (imago images / photothek / Ute Grabowsky)
    Ein Vorstoß der regierenden Ampel-Fraktionen, das Alter auf 16 zu senken, fand erwartungsgemäß nicht die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag in Mainz. CDU, AfD und Freie Wähler stimmten gegen eine Änderung der Landesverfassung.
    Diese Nachricht wurde am 12.05.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.