Rundfunk
Keine Einigung zwischen RBB und Ex-Intendantin Schlesinger

Im Streit zwischen dem ARD-Sender RBB und der fristlos entlassenen Ex-Intendantin Schlesinger um finanzielle Ansprüche gibt es keine gütliche Einigung. Der Verwaltungsrat des Senders sah in seiner jüngsten Sitzung nach intensiver Diskussion keine ausreichende Grundlage für einen Vergleich, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk Berlin-Brandenburg mitteilte.

    Patricia Schlesinger, ehemalige Intendantin des RBB, sitzt beim Prozess am Landgericht Berlin
    Patricia Schlesinger, ehemalige Intendantin des RBB (picture alliance / dpa / Bernd von Jutrczenka)
    Die Positionen des Senders und seiner früheren Intendantin lagen nach Einschätzung des Kontrollgremiums zu weit auseinander. Beide Seiten erheben in einem Zivilprozess Ansprüche und haben geklagt. Mitte Januar lotete das Landgericht Berlin in einer mündlichen Verhandlung die Positionen aus. Der Vorsitzende Richter forderte die Beteiligten auf, sich in einem Mediationsverfahren zu einigen. Der Verwaltungsrat stimmte diesem Verfahren zu. 

    Urteil des Gerichts im Juli geplant

    Wie der RBB nun mitteilte, kam es in zwei mehrstündigen Verhandlungen nicht zu einer Lösung. Schlesingers Anwalt bestätigte die RBB-Angaben. Darüber hinaus wollte er keine Angaben machen mit Verweis auf eine Stillschweigensvereinbarung.
    Für den Fall, dass die Verhandlungen scheitern, hat die zuständige Kammer bereits einen Termin im Juli zur Verkündung eines Urteils anberaumt.
    Der Skandal hatte im Sommer 2022 den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stark erschüttert. Es kamen Vorwürfe der Verschwendung und der Vetternwirtschaft auf.
    Schlesinger verlangt vom RBB die Zahlung eines sogenannten Ruhegeldes. Das steht in ihrem Vertrag, der Sender zahlt aber nicht. Nach Ausführungen des Gerichts bedeutet Ruhegeld in dem Fall, dass man lebenslang mit Ablauf des Vertrages - also schon vor Eintritt in die Rente - eine bestimmte Summe Geld monatlich erhält. Ruhegeldregelungen kennt man aus dem Kontext von Topmanager-Verträgen.

    Streit um Ruhegehalt und Pflichtverletzungen 

    Exemplarisch geht es in der Klage Schlesingers gegen den RBB um einen einzelnen Monat, nach Gerichtsangaben rund 18.300 Euro. Es geht quasi um eine grundsätzliche Entscheidung bezüglich des Ruhegeldes. Der RBB will das Geld nicht zahlen und wirft Schlesinger Pflichtverletzungen vor. Der Sender will stattdessen, dass Schlesinger Geld zurückzahlt. Die Forderungen an die Ex-Senderchefin summieren sich laut RBB auf "mehrere Millionen Euro". 
    Unabhängig von diesem Zivilprozess am Landgericht Berlin ermittelt schon länger die Generalstaatsanwaltschaft Berlin rund um den RBB-Skandal, auch gegen die Ex-Intendantin. Die Auswertung dazu dauert laut Behördensprecher an. Schlesinger hat die Vorwürfe stets bestritten. Es gilt die Unschuldsvermutung.
    Diese Nachricht wurde am 02.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.