Es klingt erst mal etwas paradox, aber im Endeffekt bewertet die Stiftung Warentest die ungeförderten Policen zur finanziellen Absicherung der Pflege im Alter besser als die geförderten, die sogenannten Pflege-Bahr-Produkte.
Die geförderten Verträge einer Pflegetagegeldversicherung gibt es ja seit Anfang Januar auf dem Markt – fünf Euro gibt der Staat pro Monat und pro Bürger hinzu. Und politisch sollte die staatliche Förderung auch die Bereitschaft der Bürger für die eigene Vorsorge fördern oder zumindest verstärken.
Die Stiftung Warentest hat beides untersucht: die neuen, geförderten Versicherungsverträge sowie auch die herkömmlichen, ungeförderten Policen.
Der Anspruch war eindeutig umrissen: Die Versicherung sollte die Versorgungslücke im Alter vollständig schließen - bei bestmöglichen Konditionen. Und hier ging man davon aus, dass die gesetzliche, die generelle Pflegeversicherung nur rund die Hälfte der tatsächlichen Kosten abdecken kann, die ja oft 1.000 Euro und mehr pro Monat betragen können.
Der Teufel steckt im Detail bei den geförderten Policen – sprich: Es geht ums Kleingedruckte, es geht um die Versicherungsbedingungen. Warentester Holger Rohde hat den Test als wissenschaftlicher Leiter durchgeführt. Er begründet, warum die geförderten Verträge nicht so gut abschnitten:
"Weil dann Pflegekosten aufgrund von Demenz oft schlechter abgesichert sind. Das ist deshalb besonders zu bedenken, da gerade diese Krankheit zunimmt. Und auch weitere Vertragsbestandteile, wie Wartezeit und Beitragszahlung, im Leistungsfall sind bei geförderten Verträgen in aller Regel schlechter als bei den ungeförderten Tarifen. Und, weil die Beitragsentwicklung noch ungewisser ausfallen dürfte, als bei den ungeförderten Tarifen."
Das ist generell eine schlechte Nachricht, für alle, die sich für die geförderten Verträge interessieren oder sie sogar schon abgeschlossen haben. Die gute Nachricht ist: Das Schließen der Versorgungslücke im Alter ist dennoch möglich – allerdings nur mit herkömmlichen, ungeförderten Verträgen. Obwohl es auch bei diesen Angeboten einiges für die Verbraucher zu beachten gilt. Holger Rohde.
"Wichtig war uns unter anderem, dass Pflegebedürftige keine weiteren Beiträge mehr zahlen müssen, sobald sie Leistungen aus der Versicherung erhalten. Geht das nicht, haben wir das negativ bewertet und den noch zu zahlenden Beitrag von der gewährten Leistung abgezogen. Positiv bewertet haben wir beispielsweise, wenn der Versicherer auf Wartezeiten – bis die Versicherung also frühestens in Anspruch genommen werden kann – verzichtet."
Positiv bei den geförderten Verträgen sei aber allgemein die Tatsache, dass diese jeden Interessenten, also auch solche mit Vorerkrankungen, aufnehmen müssen.
Allerdings: Gut bewertete Konditionen gab es eben nur bei den ungeförderten Verträgen. Hermann-Josef Tenhagen ist Chefredakteur der Zeitschrift "Finanztest". Er nennt Beispiele.
"Das beste Angebot macht die "HanseMerkur" mit ihrem Vertrag "PA". Unser Qualitätsurteil lautet hier "sehr gut". Das gilt für 45-, als auch 55-Jährige. Für 45-Jährige sehr gut ist auch das Angebot "PZV" der "Deutschen Familienversicherung". Für 55-Jährige hat dieser Tarif die Beurteilung "gut" erhalten."
Solche gut bewerten Angebote kosten bei einem Einstiegsalter von 45 Jahren rund 55 Euro, ab 55 Jahren rund 85 Euro im Monat. Fazit: Die geförderten Pflege-Bahr-Versicherungen sind nicht das Gelbe vom Ei. Noch einmal Hermann-Josef Tenhagen:
"Die Angebote der geförderten Pflegeversicherung schließen die finanzielle Lücke im Pflegefall bei Weitem nicht. Und die weiteren Versicherungsbedingungen sind auch nicht vorteilhaft. Da hilft es dann auch nicht, dass die staatliche Förderung von 5 Euro im Monat dazukommt. Allenfalls für Kunden, die wegen vorhandener Vorerkrankung keinen klassischen Pflegeversicherungsvertrag bekommen würden, kann eine geförderte Pflegeversicherung empfohlen werden."
Die geförderten Verträge einer Pflegetagegeldversicherung gibt es ja seit Anfang Januar auf dem Markt – fünf Euro gibt der Staat pro Monat und pro Bürger hinzu. Und politisch sollte die staatliche Förderung auch die Bereitschaft der Bürger für die eigene Vorsorge fördern oder zumindest verstärken.
Die Stiftung Warentest hat beides untersucht: die neuen, geförderten Versicherungsverträge sowie auch die herkömmlichen, ungeförderten Policen.
Der Anspruch war eindeutig umrissen: Die Versicherung sollte die Versorgungslücke im Alter vollständig schließen - bei bestmöglichen Konditionen. Und hier ging man davon aus, dass die gesetzliche, die generelle Pflegeversicherung nur rund die Hälfte der tatsächlichen Kosten abdecken kann, die ja oft 1.000 Euro und mehr pro Monat betragen können.
Der Teufel steckt im Detail bei den geförderten Policen – sprich: Es geht ums Kleingedruckte, es geht um die Versicherungsbedingungen. Warentester Holger Rohde hat den Test als wissenschaftlicher Leiter durchgeführt. Er begründet, warum die geförderten Verträge nicht so gut abschnitten:
"Weil dann Pflegekosten aufgrund von Demenz oft schlechter abgesichert sind. Das ist deshalb besonders zu bedenken, da gerade diese Krankheit zunimmt. Und auch weitere Vertragsbestandteile, wie Wartezeit und Beitragszahlung, im Leistungsfall sind bei geförderten Verträgen in aller Regel schlechter als bei den ungeförderten Tarifen. Und, weil die Beitragsentwicklung noch ungewisser ausfallen dürfte, als bei den ungeförderten Tarifen."
Das ist generell eine schlechte Nachricht, für alle, die sich für die geförderten Verträge interessieren oder sie sogar schon abgeschlossen haben. Die gute Nachricht ist: Das Schließen der Versorgungslücke im Alter ist dennoch möglich – allerdings nur mit herkömmlichen, ungeförderten Verträgen. Obwohl es auch bei diesen Angeboten einiges für die Verbraucher zu beachten gilt. Holger Rohde.
"Wichtig war uns unter anderem, dass Pflegebedürftige keine weiteren Beiträge mehr zahlen müssen, sobald sie Leistungen aus der Versicherung erhalten. Geht das nicht, haben wir das negativ bewertet und den noch zu zahlenden Beitrag von der gewährten Leistung abgezogen. Positiv bewertet haben wir beispielsweise, wenn der Versicherer auf Wartezeiten – bis die Versicherung also frühestens in Anspruch genommen werden kann – verzichtet."
Positiv bei den geförderten Verträgen sei aber allgemein die Tatsache, dass diese jeden Interessenten, also auch solche mit Vorerkrankungen, aufnehmen müssen.
Allerdings: Gut bewertete Konditionen gab es eben nur bei den ungeförderten Verträgen. Hermann-Josef Tenhagen ist Chefredakteur der Zeitschrift "Finanztest". Er nennt Beispiele.
"Das beste Angebot macht die "HanseMerkur" mit ihrem Vertrag "PA". Unser Qualitätsurteil lautet hier "sehr gut". Das gilt für 45-, als auch 55-Jährige. Für 45-Jährige sehr gut ist auch das Angebot "PZV" der "Deutschen Familienversicherung". Für 55-Jährige hat dieser Tarif die Beurteilung "gut" erhalten."
Solche gut bewerten Angebote kosten bei einem Einstiegsalter von 45 Jahren rund 55 Euro, ab 55 Jahren rund 85 Euro im Monat. Fazit: Die geförderten Pflege-Bahr-Versicherungen sind nicht das Gelbe vom Ei. Noch einmal Hermann-Josef Tenhagen:
"Die Angebote der geförderten Pflegeversicherung schließen die finanzielle Lücke im Pflegefall bei Weitem nicht. Und die weiteren Versicherungsbedingungen sind auch nicht vorteilhaft. Da hilft es dann auch nicht, dass die staatliche Förderung von 5 Euro im Monat dazukommt. Allenfalls für Kunden, die wegen vorhandener Vorerkrankung keinen klassischen Pflegeversicherungsvertrag bekommen würden, kann eine geförderte Pflegeversicherung empfohlen werden."