Archiv

Verkehrsgerichtstag
Keine Herabstufung von Unfallflucht zu Ordnungswidrigkeit

Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hat sich gegen eine Herabstufung der Unfallflucht zu einer Ordnungswidrigkeit ausgesprochen.

    Die Fachtagung sprach sich in Goslar mit großer Mehrheit dafür aus, dass das unerlaubte Entfernen vom Unfallort weiterhin als Straftat gewertet werden solle. Der zuständige Arbeitskreis schlug aber vor, die Regeln zu vereinfachen. So sollte eine Mindestwartezeit nach Verkehrsunfällen festgelegt werden. Sinnvoll wäre nach Ansicht der Experten auch die Einrichtung einer zentralen Meldestelle. Bei kleineren Unfällen etwa auf Parkplätzen könnten die Beteiligten dort ihre Daten hinterlassen.
    Diese Nachricht wurde am 26.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.