
Der zuständige Arbeitskreis schlug aber vor, die Regeln zu vereinfachen. So sollte eine Mindestwartezeit nach Verkehrsunfällen festgelegt werden. Sinnvoll wäre nach Ansicht der Experten auch die Einrichtung einer zentralen Meldestelle. Bei kleineren Unfällen etwa auf Parkplätzen könnten die Beteiligten dort ihre Daten hinterlassen. Dies würde nach Bagatellunfällen wie Parkremplern etwa von der Notwendigkeit entbinden, vor Ort womöglich auf die Polizei zu warten.
Polizeivertreter und Automobilclubs begrüßen Entscheidung
Über eine Reform der gesetzlichen Regelungen zur Unfallflucht wurde schon im Vorfeld kontrovers diskutiert. Bundesjustizminister Buschmann (FDP) bekräftigte erneut den Plan der Bundesregierung zur Einführung einer neuen digitalen Meldestelle für Unfallbeteiligte, um die Abläufe zu entbürokratisieren. Eine Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit im Fall des unerlaubten Entfernens sei damit aber nicht verbunden, betonte der Minister.
Polizeigewerkschaften und Automobilklubs wie der ACV lehnen die Idee einer Entkriminalisierung von Unfallfluchten in leichteren Fällen ab und begrüßten die Empfehlung der Experten. "Eine Abstufung zur Ordnungswidrigkeit wäre das falsche Signal gewesen , richtig aus Polizeisicht ist es aber, die Regelungen praxistauglicher zu gestalten", teilte der Verkehrsexperte der Deutschen Polizeigewerkschaft, Schäler, mit.
Laut Gewerkschaft der Polizei könnte die Zahl von Fahrerfluchten durch die Einführung einer neutralen Meldestelle sogar sinken. Dieses könne dazu führen, dass sich dort künftig Autofahrer meldeten, die eine polizeilichen Unfallaufnahme bisher etwa wegen der Sorge vor Verfahren wegen Trunkenheit am Steuer vermieden, erklärte Vizechef Mertens. Wichtig sei, dass Unfallopfer nicht auf Schäden sitzen blieben. Das sei weiter gesichert.
Autos in bestimmen Fällen beschlagnahmen
Der Verkehrsgerichtstag sprach sich darüber hinaus unter anderem dafür aus, Autos nach Trunkenheits- oder Drogenfahrten unter bestimmten Bedingungen künftig zu beschlagnahmen. Es bestehe "Handlungsbedarf", weil bei schweren Unfällen häufig Alkohol oder Rauschgift im Spiel seien. Eine Einziehung durch die Behörden sollte laut Empfehlung des zuständigen Arbeitskreises immer dann möglich sein, wenn ein Täter in den zurückliegenden fünf Jahren bereits einmal rechtskräftig wegen einer Trunkenheitsfahrt verurteilt wurde.
Auch diese Empfehlung stieß bei den Polizeigewerkschaften auf ein positives Echo. "Der diesjährige Verkehrsgerichtstag hat die Signale eindeutig in Richtung Stärkung der Verkehrssicherheit gestellt - nun kommt es auf den Gesetzgeber an", erklärte Schäler. Gegen eine Einziehung von Autos nach Trunkenheitsfahrten hatte sich im Vorfeld hingegen der Deutsche Anwaltverein ausgesprochen. Die Sanktionen seien bereits "erheblich".
Diese Nachricht wurde am 27.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.