" Es kommt auf die Wissenschaftler in einigen großen Unternehmen einiges zu, sie werden Werbeaussagen wissenschaftlich stärker als bisher belegen müssen."
Auch wenn der Hamburger Lebensmittelrechtler Moritz Hagenmeyer den Inhalt der neuen EU-Verordnung zur gesundheitsbezogenen Werbung auf einen einfachen Nenner bringt. Seine detaillierten Ausführungen im Kompetenzzentrum Functional Food verdeutlichen, wirklich einfacher wird es mit der rechtlichen Situation im Bereich Funktionelle Nahrungsmittel nicht. Andreas Hahn, Professor am Hannoverschen Institut für Lebensmittelwissenschaft nennt die zukünftige Nachweispflicht für den Nutzen Funktioneller Lebensmitteln eine Herausforderung, für die gesamte Lebensmittelindustrie.
" Diese Verordnung sieht vor, dass allgemeine Aussagen, die sich auf Gesundheit und Wohlbefinden beziehen: "Hält fit" oder "Unterstützt ihre Herz-Kreislauf-Funktion", "Gut für die Knochen", dass solche Aussagen nur noch mit Erlaubnis möglich sein werden, und im Moment sind die frei möglich. In dem zweiten Bereich der krankheitsbezogenen Aussagen wird es eine gewisse Liberalisierung geben."
Das bedeutet: Liegt der wissenschaftliche Beleg vor, sind Behauptungen wie "Schützt vor Osteoporose" in begrenztem Umfang erlaubt. Ein Grundproblem der Funktionellen Lebensmittel bleibt aber auch mit der Änderung bestehen. Durch den Bezug zur Gesundheit ist das so genannte Functional Food rechtlich schwer zu greifen, denn über den Nährwert hinaus soll es die Gesundheit positiv beeinflussen und ist damit in einer Grauzone zwischen Arznei und Lebensmittel. Es gibt kein Gesetz, sagt Andreas Hahn, das definiert, was Functional Food genau ist, und so fällt es unters Lebensmittelrecht.
" Und da sind zwei Dinge von besonderer Bedeutung : einmal die Zusammensetzung, die muss von den Inhaltsstoffen zulässig sein. Insbesondere dürfen von diesen Zusatzstoffen keine Gesundheitsgefahren ausgehen. Und der zweite wichtige Punkt, das ist die Bewerbung. Denn Werbung darf im Bereich von Lebensmitteln grundsätzlich nur so gestaltet sein, dass sie den Verbraucher nicht irre führt. Das heißt, dass keine Wirkungen beigelegt werden, die wissenschaftliche nicht genügend gesichert sind. "
Ein Punkt, den Daniela Schweitzer vom Freiburger Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt als problematisch bezeichnet. Denn die Lebensmittelindustrie ist zwar in ihren Forschungskenntnissen den Lebensmittelüberwachern häufig eine Schritt voraus. Das erschwert die gerechte Beurteilung der Produkte. Aber es gelangen außerdem Nahrungsmittelzusätze auf den Markt, die zu wenig erforscht sind.
" Also bestimmte Pflanzen die vielleicht im Hindukusch oder Lateinamerika mit medizinischer Wirkung auch gezielt eingesetzt werden mit dem nötigen Know-how, das eben dieser Kulturkreis zu diesem Material hat. Und das wird dann eben bei uns bei manchen Produkten transferiert in unseren europäischen Kulturkreis, ohne dass wir eigentlich wissen, was wir da tun, zu welchen Zwecken wir es einsetzen. Und wir tun so als wäre das noch Ernährung."
Bei den über 30.000 sekundären Pflanzenstoffen wie Farbstoffe, Geschmackstoffe, pflanzlichen Hormone und andere, sieht es nach Ansicht Daniela Schweizers ähnlich aus.
" Klar ist der Wissenschaft, dass diese sekundären Inhaltsstoffe für die menschliche Gesundheit wichtig sind und da eine Rolle spielen, aber in welcher Weise und in welcher Menge sie eine Rolle spielen und wo vielleicht unerwünschte Wirkungen anfangen, das ist die große Frage."
Je weiter diese Fragen geklärt sind, sagt Daniela Schweizer, desto eindeutiger könne der rechtliche Rahmen sein. Und dann kann von der Produktgruppe Funktionelle Lebensmittel in Zukunft vielleicht sogar das Sozialsystem profitieren.
" Wenn es denn gelänge, dass Konzept Functional Food in großem Stil umzusetzen, würde das auch eine Reduzierung von Krankheitsrisiken bedeuten und damit auch eine Entlastung der Krankenkassen. In sofern ist es durchaus auch etwas, was auch Politik wohlwollend betrachtet. Wobei eben eine nachgewiesene Wirkung da sein muss."
Auch wenn der Hamburger Lebensmittelrechtler Moritz Hagenmeyer den Inhalt der neuen EU-Verordnung zur gesundheitsbezogenen Werbung auf einen einfachen Nenner bringt. Seine detaillierten Ausführungen im Kompetenzzentrum Functional Food verdeutlichen, wirklich einfacher wird es mit der rechtlichen Situation im Bereich Funktionelle Nahrungsmittel nicht. Andreas Hahn, Professor am Hannoverschen Institut für Lebensmittelwissenschaft nennt die zukünftige Nachweispflicht für den Nutzen Funktioneller Lebensmitteln eine Herausforderung, für die gesamte Lebensmittelindustrie.
" Diese Verordnung sieht vor, dass allgemeine Aussagen, die sich auf Gesundheit und Wohlbefinden beziehen: "Hält fit" oder "Unterstützt ihre Herz-Kreislauf-Funktion", "Gut für die Knochen", dass solche Aussagen nur noch mit Erlaubnis möglich sein werden, und im Moment sind die frei möglich. In dem zweiten Bereich der krankheitsbezogenen Aussagen wird es eine gewisse Liberalisierung geben."
Das bedeutet: Liegt der wissenschaftliche Beleg vor, sind Behauptungen wie "Schützt vor Osteoporose" in begrenztem Umfang erlaubt. Ein Grundproblem der Funktionellen Lebensmittel bleibt aber auch mit der Änderung bestehen. Durch den Bezug zur Gesundheit ist das so genannte Functional Food rechtlich schwer zu greifen, denn über den Nährwert hinaus soll es die Gesundheit positiv beeinflussen und ist damit in einer Grauzone zwischen Arznei und Lebensmittel. Es gibt kein Gesetz, sagt Andreas Hahn, das definiert, was Functional Food genau ist, und so fällt es unters Lebensmittelrecht.
" Und da sind zwei Dinge von besonderer Bedeutung : einmal die Zusammensetzung, die muss von den Inhaltsstoffen zulässig sein. Insbesondere dürfen von diesen Zusatzstoffen keine Gesundheitsgefahren ausgehen. Und der zweite wichtige Punkt, das ist die Bewerbung. Denn Werbung darf im Bereich von Lebensmitteln grundsätzlich nur so gestaltet sein, dass sie den Verbraucher nicht irre führt. Das heißt, dass keine Wirkungen beigelegt werden, die wissenschaftliche nicht genügend gesichert sind. "
Ein Punkt, den Daniela Schweitzer vom Freiburger Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt als problematisch bezeichnet. Denn die Lebensmittelindustrie ist zwar in ihren Forschungskenntnissen den Lebensmittelüberwachern häufig eine Schritt voraus. Das erschwert die gerechte Beurteilung der Produkte. Aber es gelangen außerdem Nahrungsmittelzusätze auf den Markt, die zu wenig erforscht sind.
" Also bestimmte Pflanzen die vielleicht im Hindukusch oder Lateinamerika mit medizinischer Wirkung auch gezielt eingesetzt werden mit dem nötigen Know-how, das eben dieser Kulturkreis zu diesem Material hat. Und das wird dann eben bei uns bei manchen Produkten transferiert in unseren europäischen Kulturkreis, ohne dass wir eigentlich wissen, was wir da tun, zu welchen Zwecken wir es einsetzen. Und wir tun so als wäre das noch Ernährung."
Bei den über 30.000 sekundären Pflanzenstoffen wie Farbstoffe, Geschmackstoffe, pflanzlichen Hormone und andere, sieht es nach Ansicht Daniela Schweizers ähnlich aus.
" Klar ist der Wissenschaft, dass diese sekundären Inhaltsstoffe für die menschliche Gesundheit wichtig sind und da eine Rolle spielen, aber in welcher Weise und in welcher Menge sie eine Rolle spielen und wo vielleicht unerwünschte Wirkungen anfangen, das ist die große Frage."
Je weiter diese Fragen geklärt sind, sagt Daniela Schweizer, desto eindeutiger könne der rechtliche Rahmen sein. Und dann kann von der Produktgruppe Funktionelle Lebensmittel in Zukunft vielleicht sogar das Sozialsystem profitieren.
" Wenn es denn gelänge, dass Konzept Functional Food in großem Stil umzusetzen, würde das auch eine Reduzierung von Krankheitsrisiken bedeuten und damit auch eine Entlastung der Krankenkassen. In sofern ist es durchaus auch etwas, was auch Politik wohlwollend betrachtet. Wobei eben eine nachgewiesene Wirkung da sein muss."